Aufwertung der Betriebsgüter
Bezahlung der 1. Rate der Ersatzsteuer für die Aufwertung der Betriebsgüter und Beteiligungen in der Bilanz zum 31.12.2020.
Bezahlung der 1. Rate der Ersatzsteuer für die Aufwertung der Betriebsgüter und Beteiligungen in der Bilanz zum 31.12.2020.