Brandschutzkurs - mittleres Brandrisiko der Stufe 2 mit anschließender Prüfung zur Erlangung des technischen Eignungszeugnisses
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens einen Beauftragten für den Brandschutz im Betrieb schriftlich zu ernennen. Diese Funktion muss entweder von einem mitarbeitenden Familienmitglied oder von einem Mitarbeitenden ausgeübt werden. Zusätzlich dazu kann auch der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin selbst diese Funktion ausüben. Die Bestimmungen sehen für den Brandschutzbeauftragten die Absolvierung eines Brandschutzkurses laut Brandrisiko vor.
Dieser Brandschutzkurs ist an die Brandschutzbeauftragten jener Betriebe gerichtet, welche ein mittleres Brandrisiko der Stufe 2 aufweisen, sowie die technische Eignung nachweisen müssen.
Bei folgenden Betrieben müssen die Brandschutzbeauftragen zusätzlich zum Besuch des Brandschutzkurses eine technische Eignung nachweisen.
- Beherbergungsbetriebe mit mehr als 100 Betten
- Campingplätze und Feriendörfer mit einer Beherbergungskapazität von mehr als 400 Personen
- Aufführungs- und Unterhaltungslokale mit einer Kapazität von mehr als 100 Plätzen
Inhalte:
Brand und Brandprävention
Brandbekämpfungsstrategien
Praktische Übungen
Dauer: 8 Stunden mit anschließender Prüfung zur Erlangung des technischen Eignungszeugnisses
Achtung: Bei Beherbergungsbetrieben mit mehr als 200 Betten liegt ein hohes Brandrisiko der Stufe 3 vor. Entsprechende Brandschutzkurse können nur bei der Feuerwehrschule in Vilpian besucht werden.
Der Kurspreis versteht sich inklusive Prüfungsgebühr.