Auffrischung: Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer 6 Std. in dt. Sprache
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche den achtstündigen Grundkurs zur Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer bereits besucht haben, müssen alle fünf Jahre ab Kursbesuch muss ein Auffrischungskurs von sechs Stunden absolvieren.
Inhalte:
- Vertiefung der Rechtsgrundlagen
- Technische Auffrischung zu den Risiken, denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgesetzt sind
- Auffrischung zu Organisation und Verwaltung der Arbeitssicherheit im Unternehmen
- Risikofaktoren und deren Vorbeugemaßnahmen
Dauer: 6 Stunden
Hinweis: Der Arbeitssicherheitskurs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann auch über eine Onlineplattform absolviert werden. Nähere Informationen und Anmeldung unter elearning@hgv.it.