Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer - Auffrischung (6 Std.) DE
Dieser Kurs richtet sich an all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche den achtstündigen Arbeitssicherheitskurs für Arbeitnehmer bereits besucht haben. Alle fünf Jahre ab Kursbesuch muss ein Auffrischungskurs von sechs Stunden absolviert werden.
Inhalte:
-Vertiefung der Rechtsgrundlagen
-Technische Auffrischung zu den Risiken, denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgesetzt sind
-Auffrischung zu Organisation und Verwaltung der Arbeitssicherheit im Unternehmen
-Risikofaktoren und deren Vorbeugemaßnahmen
Das Diplom kann nur ausgestellt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebenen sechs Stunden absolviert werden.
Hinweis: Der Arbeitssicherheitskurs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann auch über eine Onlineplattform absolviert werden. Nähere Informationen und Anmeldung unter elearning@hgv.it.