Arbeitssicherheit für Arbeitgeber - Auffrischung (6 Std.) DE
Dieser Kurs richtet sich an all jene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche den 16-stündigen Arbeitssicherheitskurs für Arbeitgeber bereits besucht haben. Alle fünf Jahre ab Kursbesuch muss ein Auffrischungskurs von sechs Stunden absolviert werden.
Achtung: Arbeitgeberkurse werden von vielen unterschiedlichen Institutionen angeboten. Damit der Kurs jedoch Gültigkeit hat, müssen die Inhalte spezifisch auf das Gastgewerbe abgestimmt sein.
Inhalte:
-Technisch-organisatorische Erläuterungen und gesetzlichen Vertiefungen
-Führungsverhalten und organisatorische Abläufe
-Risikoquellen, auch ergonomischer Art
-Kommunikationstechniken für die Unterweisung und Schulung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Förderung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Das Diplom kann nur ausgestellt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebenen sechs Stunden absolviert werden.