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Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln verlängert |
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Die italienische Regierung hat in einem heute (Mittwoch, 15. Juni 2022) beschlossenen Dekret die Maskenpflicht in Kinos und Theatern sowie bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen nicht verlängert. Das bedeutet, dass ab morgen, Donnerstag, 16. Juni 2022, in diesen Bereichen keine Maske mehr getragen werden muss.
Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, wie z. B. in den Linienbussen und in den Zügen, besteht hingegen bis Freitag, 30. September 2022, weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. |
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Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin |
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Hinsichtlich der Maskenpflicht am Arbeitsplatz gibt es derzeit keine Änderung. Es gilt weiterhin, dass mindestens eine chirurgische Maske in all jenen Fällen zu tragen ist, bei denen in Innenräumen, aber auch in Außenbereichen eine gemeinsame Nutzung von Arbeitsplätzen erfolgt. Die Verwendung der Masken ist nur dann nicht notwendig, wenn die Tätigkeit isoliert abgewickelt wird.
Innerhalb Donnerstag, 30. Juni 2022, wollen sich die Ministerien für Arbeit und Gesundheit, das INAIL und die Sozialpartner treffen, um über die Maskenpflicht am Arbeitsplatz zu entscheiden.
Da die Einhaltung der Maskenpflicht eine Verpflichtung im Sinne der Arbeitssicherheit darstellt, werden bei einer eventuellen Übertretung jene Strafen angewandt, die bei einer Verletzung von Bestimmungen zur Arbeitssicherheit vorgesehen sind.
Sobald zur Maskenpflicht am Arbeitsplatz Änderungen vorliegen, wird der HGV informieren. |
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