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Mit der am Mittwochabend, 26. Januar 2022, unterzeichneten Verordnung hat Gesundheitsminister Roberto Speranza die bisher geltenden Einreisebestimmungen zum größten Teil bis Dienstag, 15. März 2022, verlängert. Die Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten wird ab Dienstag, 1. Februar 2022, erleichtert.
Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten – Testpflicht für Geimpfte und Genesene entfällt
Für die Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten (C-Länder) entfällt ab Dienstag, 1. Februar 2022, die Testpflicht der vollständig geimpften oder genesenen Personen. Auch Personen, welche das digitale Covid-Zertifikat der EU aufgrund einer Testung vorweisen können, müssen nun nicht mehr die 5-tägige Quarantäne einhalten. Weiterhin aufrecht bleibt hingegen die Anmeldepflicht vor der Einreise.
Ab Dienstag, 1. Februar 2022, ist Folgendes bei der Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten (C-Länder) zu beachten:
- Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form - dPLF) auszufüllen und der Nachweis über die Anmeldung ist digital oder in Papierform mitzuführen und im Falle von Kontrollen den Ordnungskräften vorzuzeigen. Nur in Ausnahmefällen, d. h. ausschließlich bei technischen Hindernissen, ist es möglich, die Eigenerklärung (Eigenerklärung IT, Eigenerklärung DE, Eigenerklärung ENG) in Papierform auszufüllen.
- Nachweispflicht: Bei der Einreise ist das digitale Covid-Zertifikat der EU (sog. Green Pass) oder eine gleichwertige Bescheinigung mitzuführen, aus der hervorgeht, dass man vollständig geimpft, genesen oder getestet ist.
Wenn die einreisende Person kein digitales Covid-Zertifikat der EU oder eine gleichwertige Bescheinigung vorweisen kann, aus der hervorgeht, dass man vollständig geimpft, genesen oder getestet ist, bestehen nachfolgende Pflichten: - Isolationspflicht: sich für einen Zeitraum von 5 Tagen einer Isolation zu unterziehen.
- Covid-19-Test: Durchführung eines Abstrichs (Molekular- oder Antigentest) nach Ablauf der 5-tägigen Quarantäne.
- Meldung Sanitätsbetrieb: Die Einreise ist beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes über dieses Formular zu melden.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht, einen negativen Covid-19-Test vorzulegen, befreit.
Gültigkeit Covid-Zertifikat der EU für die Einreise ist 9 Monate gültig
Nur zum Zwecke der Einreise nach Italien hat das Covid-Zertifikat der EU aufgrund einer Corona-Schutzimpfung auch nach dem 1. Februar 2022 eine Gültigkeit von 9 Monaten.
Die Verordnung des Gesundheitsministers, in der ausschließlich die Einreisebestimmungen nach Italien ab dem 1. Februar 2022 geregelt sind, hat keinen Einfluss auf die Dauer der Gültigkeit des Super Green Pass (2G) innerhalb Italiens, der für den Zutritt zu den meisten Dienstleistungen und Infrastrukturen für Personen ab 12 Jahren vorgeschrieben ist.
Gültigkeit des Super Green Pass (2G) wird auf 6 Monate reduziert
Die aktuell geltenden staatlichen Bestimmungen sehen vor, dass der Super Green Pass, der aufgrund einer Corona-Schutzimpfung ausgestellt wird, ab Dienstag, 1. Februar 2022, in Italien nur mehr eine Gültigkeit von 6 Monaten und nicht mehr von 9 Monaten hat. Diese Regelung gilt auch für ausländische Gäste. Somit haben ausländische Impfzertifikate in Italien ab Dienstag, 1. Februar 2022, auch nur mehr eine Gültigkeit von 6 Monaten. Der Super Green Pass darf laut derzeit geltender Bestimmung ab Dienstag, 1. Februar 2022, z. B. für die Beherbergung, für den Zutritt zur Gastronomie oder für die Nutzung der Skianlagen nicht älter als 6 Monate sein.
Der Green Pass aufgrund der Genesung hat in Italien auch weiterhin eine Gültigkeit von 6 Monaten, auch wenn die Zertifikate in den Heimatstaaten der Gäste evtl. eine andere Gültigkeit aufweisen. (Beispiel Deutschland 3 Monate bei einer Genesung). Dies gilt auch für die Einreise nach Italien.
Bezüglich der inneritalienischen Regelung der Gültigkeitsdauer des Green Pass hat der HGV in den letzten Tagen auf mehreren Ebenen in Brüssel und in Rom interveniert und die Problematik für den Tourismus aufgezeigt. Unter anderem wurden Tourismusminister Massimo Garavaglia, Landeshauptmann Arno Kompatscher, EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann sowie die Dachverbände Federalberghi und Confcommercio damit befasst. Sollte sich an der Gültigkeitsdauer des Green Pass etwas ändern, wird der HGV umgehend informieren. |
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