HGV wertet nationalen Identifikationskodex (CIN) als positiv
Staat führt nationalen Identifikationskodex für die Beherbergung ein
Bozen - Die Einführung einer nationalen Datenbank und die Erstellung des nationalen Identifikationskodex für alle Betriebe (CIN), die Unterkünfte bzw. Wohnungen zu touristischen Zwecken anbieten, findet die Zustimmung des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV).
Die Erstellung einer nationalen Datenbank und die Einführung des CIN stellen weitere Maßnahmen zur Eindämmung unlauterer Konkurrenz durch illegal vermietete Wohnungen zu touristischen Zwecken dar. „Seit längerem setzte sich der HGV in enger Abstimmung mit der staatlichen Federalberghi dafür ein, dass alle Formen der touristischen Vermietung denselben Regeln unterliegen. Mit der Einführung eines Identifikationskodexes sind wir unserem Anliegen einen Schritt nähergekommen“, kommentiert HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Der nationale Identifikationskodex muss zukünftig am Betriebsgebäude der Beherbergungsbetriebe sowie an den Gebäuden, in denen sich die touristisch genutzten Unterkünfte befinden, angebracht werden. Zudem muss der CIN von Buchungsportalen und Immobilienvermittlern in deren Anzeigen, unabhängig von der Art der Veröffentlichung, angegeben werden.
Mit der Maßnahme beabsichtigt der Staat insbesondere Wohnungen, die für kurze Zeiträume vermietet werden, klar und eindeutig zu identifizieren. Damit soll diese Vermietungsform besser kontrolliert werden. Das Hauptziel der Einführung der nationalen Datenbank und des CIN ist es, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
Die Einführung des nationalen Identifikationskodex (CIN) erfolgt nun in zwei Phasen. In der ersten Phase übermitteln die Regionen und Autonomen Provinzen die vorhandenen Daten der Beherbergungsbetriebe und der zu touristischen Zwecken vermieteten Wohnungen bzw. Unterkünfte an das Ministerium. Während dieser Testphase wird sukzessive die nationale Datenbank aufgebaut und der nationale Identifikationscodex (CIN) erstellt. Am 3. Juni wurde mit der Testphase der Datenbank für die Region Apulien begonnen. Der Dienst wird dann für weitere Regionen freigeschalten, bis diese Datenbank staatsweit eingeführt ist.