Kundenlisten für Rechnungen sowie Steuer- und Kassabelege
Seit 1. Januar 2011 müssen Privatkunden, denen Rechnungen mit einer Steuergrundlage von 3.000 Euro oder mehr ausgestellt werden, erfasst werden. Dasselbe gilt seit 1. Juli 2011 auch für Kunden, denen ein Steuerbeleg oder ein Kassabeleg mit einem Gesamtbetrag von 3.600 Euro (inkl. MwSt.) ausgestellt wird.
Die Kundenlisten müssen jährlich abgegeben werden. Je nachdem, ob der Gast aus Italien oder aus dem Ausland kommt und ob eine Rechnung ausgestellt wurde, müssen unterschiedliche Informationen erfasst werden. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung. Er wird Ihnen eine Datei oder eine entsprechende Liste zur Verfügung stellen, anhand derer er die Daten dann in sein Computerprogramm einspielen bzw. eingeben kann.









