Zu den öffentlichen Körperschaften zählen neben den staatlichen Organen auch alle lokalen Körperschaften wie die Autonome Provinz Bozen, die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften und deren Konsortien, staatliche Schulen und Universitäten, Sanitätsbetriebe, Krankenhäuser sowie die Handelskammern und viele andere. Auf der Internetseite www.indicepa.gov.it kann nachgeschlagen werden, an welche Körperschaften die Rechnung in elektronischer Form auszustellen ist.
Achtung: Ab 31. März 2015 werden Rechnungen, welche nicht den erforderlichen Kriterien entsprechen, von den öffentlichen Ämtern abgelehnt und somit auch nicht mehr bezahlt.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass bereits ab 1. Januar 2015 für alle Rechnungen an öffentliche Körperschaften das so genannte „Split Payment“ in Anwendung getreten ist, bei dem die Mehrwertsteuer nicht vom Leistungsbringer, sondern direkt von der öffentlichen Verwaltung an den Staat abgeführt wird.