Die entsprechenden Schreiben werden in den kommenden Tagen direkt von der SIAE zugeschickt, weswegen der Briefumschlag mit dem Einzahlungsschein nicht das HGV-Logo, sondern das Postel-Logo trägt. Auch wenn im Schreiben der SIAE als Einzahlungstermin der 28. Februar 2010 angeführt ist, kann die Zahlung des auf der MAV-Fälligkeitsanzeige angegebenen Betrages innerhalb 15. März 2010 bei jeder Bank, mittels Internet-Banking oder über den Internetservice SCRIGNO Pago Facile der Banca Popolare di Sondrio (www.scrigno.popso.it) mittels Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) vorgenommen werden. Die Gebührenermäßigung für HGV-Mitglieder ist in dem auf dem Einzahlungsschein angegebenen Betrag bereits berücksichtigt. Sollten die auf dem Einzahlungsvordruck angegebene Betriebseinstufung, Art und Anzahl der Geräte bzw. Mehrwertsteuernummer nicht mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen oder haben Sie ein Schreiben vom HGV erhalten, dass die SIAE für Sie keine MAV-Fälligkeitsanzeige erstellt hat, so müssen Sie sich innerhalb 15. März 2010 direkt an das zuständige SIAE-Bezirksbüro zwecks Erfassung der neuen Betriebsdaten bzw. deren Änderung wenden. Die SIAE-Gebühr wird in diesem Fall direkt im SIAE-Bezirksbüro bezahlt. Achtung: Das SIAE-Bezirksbüro Bruneck ist montags nicht geöffnet. Für die Ermäßigung übergeben Sie der SIAE zwecks Bescheinigung Ihrer HGV-Mitgliedschaft den Originalbrief des HGV oder eine Mitgliedsbestätigung, welche Sie in allen HGV-Büros erhalten.
Sollten Sie bis zum 12. März 2010 kein Schreiben betreffend die SIAE-Gebühr erhalten, und zwar weder jenes der SIAE mit einer MAV-Fälligkeitsanzeige, noch jenes des HGV mit dem Hinweis, dass die SIAE für Sie keine MAV-Fälligkeitsanzeige erstellt hat, so wenden Sie sich direkt an das zuständige SIAE-Büro oder an Evelin Schieder, HGV-Rechtsberatung Bozen, Tel. 0471 317 760 oder mittels E-Mail an Evelin.Schieder@HGV.it, welche Ihre Position klären werden.
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