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Tollwutgefahr: Hunde der nach Südtirol reisenden Touristen müssen geimpft werden
02.03.2010 - Da einige Seuchenfälle in unmittelbarer Nähe zur Autonomen Provinz Bozen und zuletzt auch in der Provinz Trient aufgetreten sind, fällt die Provinz Bozen in Bezug auf die Tollwut in die von den Vorbeugungsmaßnahmen betroffenen Gebiete.

Die Vorbeugungsmaßnahmen betreffen sowohl Waldtiere als auch Haustiere. Hunde, Katzen und Frettchen, die sich in Begleitung von Personen befinden, die sich auch nur zeitweilig in der Provinz Bozen aufhalten, müssen gegen die Tollwut geimpft sein.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Gäste, die aus anderen Regionen Italiens bzw. aus dem Ausland in Begleitung von obengenannten Haustieren anreisen, darauf aufmerksam zu machen, dass die Einreise von nicht geimpften Haustieren verboten ist.
Der Impfpflicht unterworfen sind außerdem alle im Gebiet der Provinz Bozen gehaltenen Hunde, wobei die Impfung innerhalb Ende März 2010 erfolgen muss (auf der Homepage der Provinz Bozen wurde der Impfkalender für Hunde veröffentlicht).
Andere Haustiere, v. a. in der Provinz Bozen gehaltene Katzen, sind nicht impfpflichtig, sollten aber geimpft werden, falls sie die Möglichkeit haben, das Haus zu verlassen.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr HGV-Büro gerne zur Verfügung.

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