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Die Basis für den Einzahlungsbetrag dieser Konzessionsgebühr bildet die Höhe des Gesellschaftskapitals zum 1. Januar 2010: - 309,87 Euro für Kapitalgesellschaften mit Gesellschaftskapital bis 516.456,90 Euro, - 516,46 Euro für Kapitalgesellschaften mit Gesellschaftskapital über 516.456,90 Euro. Die Einzahlung erfolgt in elektronischer Form über den Vordruck F24 (Steuercode 7085 und Bezugsjahr 2010).
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