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| Internetzugang für Gäste: Parlament bestätigt endgültig, dass Antiterrorauflagen auch für das Jahr 2010 aufrecht bleiben |
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| 02.03.2010 - Bezüglich der bürokratischen Auflagen, welche mit dem Anbieten von Internetzugang für die Gäste zusammenhängen, konnte leider auch beim abermaligen Anlauf nicht die erhoffte Aufhebung erreicht werden. Die Auflagen sind also auch weiterhin zu erfüllen, und zwar vorerst bis zum 31. Dezember 2010.
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Die Ermöglichung des Internetzugangs für Ihre Gäste erfordert bekanntlich, je nach Zugangssystem, die Erfüllung einer oder mehrerer Pflichten, darunter das Erteilen von entsprechenden Informationen an den Gast, das Einholen einer Lizenz, das Erfassen der erfolgten Zugänge und das Kopieren des Ausweises der Internetnutzer. Der HGV wird sich weiterhin für die Abschaffung dieser umständlichen Auflagen einsetzen.
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