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| Energetische Sanierungsmaßnahmen: Neue Meldung an die Agentur der Einnahmen |
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| 04.02.2010 - Privatpersonen und Unternehmen, welche energiesparende Sanierungsmaßnahmen durchführen und die Steuerbegünstigung von 55 Prozent in Anspruch nehmen wollen, müssen eine Meldung an die Agentur der Einnahmen machen, wenn die Bauarbeiten nicht im selben Jahr angefangen und abgeschlossen werden. |
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Für die im Jahr 2009 begonnenen Arbeiten ist die Meldung innerhalb 31. März 2010 einzureichen, wobei dies nur auf telematischem Wege möglich ist. Der Vordruck und die Anleitungen für die Mitteilung wurden auf der Homepage der Agentur der Einnahmen www.agenziaentrate.gov.it veröffentlicht.
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