Das Projekt „Buoni Vacanza Italia“ wurde ins Leben gerufen, um Bürgern, denen unter Umständen das Geld für einen Urlaub fehlt, unter die Arme zu greifen. Dies geschieht dadurch, dass der Staat Geldmittel zur Verfügung stellt, damit die betreffenden Personen Urlaubsgutscheine zu verbilligten Preisen erstehen können. Diese Gutscheine können dann in den Beherbergungsbetrieben, welche am System teilnehmen, als Zahlungsmittel verwendet werden. Die Gutscheine werden seit Kurzem von der Vereinigung „Buoni Vacanza Italia“ ausgegeben. Beherbergungsbetriebe, die sich am genannten System („Buoni Vacanza Italia“, BVI) beteiligen, garantieren, dass sie die Gutscheine als Zahlungsmittel annehmen. Zudem verpflichten sie sich, den Gutscheininhabern einen Preisnachlass im Ausmaß von mindestens 10 Prozent auf die „normalen“ Preise zu gewähren. Der Betrieb kassiert in der Folge den auf dem Gutschein angegebenen Wert bei konventionierten Banken bzw. durch Einsenden der Gutscheine. 4 Prozent des Nominalwertes der Gutscheine werden dabei als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Da der Staat mit dem Gutscheinsystem gleichzeitig auch eine Entflechtung der Saisonszeiten erreichen möchte, gelten die Gutscheine nicht für Aufenthalte in den Monaten Juli und August und vom 20. Dezember bis zum 6. Januar.
Was ist zu tun? Betriebe, welche bereit sind, die beschriebenen Urlaubsgutscheine als Zahlungsmittel anzunehmen, füllen das unter http://www.buonivacanze.it/Objects/Pagina.asp?ID=120 veröffentlichte Formular online aus und faxen es an die Nummer 06-84240413.
|