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Internetzugang für Gäste: Auflagen gelten auch für das Jahr 2010
05.01.2010 - Bezüglich der bürokratischen Auflagen, welche mit dem Angebot von Internetzugang für die Gäste zusammenhängen, hat es leider auch diesmal zu Jahresende nicht die erhoffte Aufhebung gegeben. Die Auflagen sind also auch weiterhin zu erfüllen, und zwar vorerst bis zum 31. Dezember 2010.

Die Ermöglichung des Internetzugangs für Ihre Gäste erfordert bekanntlich, je nach Zugangssystem, die Erfüllung einer oder mehrerer Pflichten, darunter das Erteilen von entsprechenden Informationen an den Gast, das Einholen einer Lizenz, das Erfassen der erfolgten Zugänge und das Kopieren des Ausweises der Internetnutzer.



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