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Tremonti-ter – Steuerbonus auf Investitionsgüter
28.08.2009 - Die Sommerverordnung 2009 sieht unter anderem auch eine Begünstigung in Form eines Steuerbonus beim Erwerb gewisser Investitionsgüter vor. Der Steuerbonus gilt für alle Unternehmen (Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften) und besteht darin, dass zusätzlich zur normalen Abschreibung ein Abzug von 50 Prozent des Anschaffungswertes der jeweiligen Investition vorgenommen werden kann.

Der Steuerbonus wird nur auf jene Investitionsgüter (auch Leasing) gewährt, welche zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 30. Juni 2010 erworben werden. Der Steuerbonus kommt nicht für alle Investitionsgüter zur Anwendung, sondern nur für jene, welche unter die Gruppe 28 der „Ateco-Tabelle 2007“ fallen. Für die Inanspruchnahme des Bonus muss grundsätzlich kein Ansuchen gemacht werden, sondern er muss nur in der Steuererklärung getrennt ausgewiesen werden.
Für den Bereich Gastgewerbe dürfte der Steuerbonus für folgende Investitionsgüter Anwendung finden:
Armaturen für Sanitär- und Heizungsanlagen, Öfen und Brenner, Heizungsanlagen, Heizungskessel und andere Heizungssysteme, Aufzüge, Büromaschinen und Ausrüstung (ausgenommen Computer und Zubehör), Putzmaschinen, Klimaanlagen, Waagen (nicht für den Haushaltsgebrauch), Getränke- und Speiseautomaten, Maschinen zum Füllen, Verschließen und Verpacken, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen (nicht für den Haushaltsgebrauch), Kühlschränke und –truhen, Brot-, Nudel-, und Teigmaschinen, Anlagen für Wäschereien, Geräte für Schönheitssalons und Wellnesseinrichtungen, Bowlinganlagen.



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