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| Alkoholwarnschilder müssen ausgehängt werden: HGV stellt Schildvorlage zur Verfügung |
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| 22.09.2008 - Wie kürzlich berichtet, muss in bestimmten gastgewerblichen Betrieben laut einer staatlichen Bestimmung ab 23. September ein „Alkoholwarnschild“ ausgehängt werden. Der Versuch, die Beschilderungspflicht zu verhindern oder zumindest einen Aufschub des Termins zu erreichen, war bis heute leider nicht erfolgreich.
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Von der Pflicht, das entsprechende Schild sowohl am Eingang als auch im Inneren und am Ausgang des Lokals auszuhängen, sind jene Gastbetriebe betroffen, welche neben der Verabreichung von Getränken auch Unterhaltung in jedweder Form und zu jedweder Tages- oder Nachtzeit anbieten (Live-Musik, DJ, Tanz, usw.). Das Schild weist die Kunden auf die möglichen Auswirkungen des Alkoholkonsums hin. Zusätzlich besteht das Schild aus einer Tabelle, welche im Detail den vermutlichen Promillewert wiedergibt, der sich aus der Konsumation verschiedener alkoholischer Getränke ergibt. Das Alkoholwarnschild wurde in DIN A3-Größe in zwei Sprachen aufgebaut. Damit das Schild im Betrieb ausgedruckt werden kann, haben wir die Schildvorlage auf das DIN A4-Format abgeändert. Beim Ausdruck entstehen zwei DIN A4-Blätter, welche in der Mitte zusammengeklebt werden sollen. Die Schildvorlage finden Sie im Download unten. Die neuen Alkoholwarnschilder können auch in den HGV-Büros abgeholt werden. „Es handelt sich um eine absolut irrsinnige Bestimmung, jedoch angesichts der angedrohten Strafen müssen wir unsere Mitglieder rechtzeitig informieren und ihnen die Möglichkeit bieten, der Bestimmung zu folgen“, betont HGV-Präsident Walter Meister. Sollte dieses Pflichtschild nicht angebracht werden, droht bei eventuellen Kontrollen eine Betriebsschließung von nicht weniger als sieben Tagen. Der HGV wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Bestimmung wieder abgeschafft wird.
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