Geringerer Steuersatz für Überstunden, Saisonszuschlag und Nachtarbeit
20.01.2012 - Die Vertreter der Sozialpartner haben vor einigen Tagen das Rahmenabkommen erneuert, das für produktivitäts- und leistungssteigernde Lohnelemente den begünstigten Steuersatz von zehn Prozent vorsieht.
Gemeinsam mit den Vertretern der anderen Arbeitgeberverbände hat sich der HGV mit den Gewerkschaftsorganisationen darauf geeinigt, dass auf Betriebsprämien, die Entlohnung der Überstunden, auf den Saisonszuschlag sowie die Zulagen für Schicht- und Nachtarbeit der begünstigte Steuersatz von zehn Prozent angewandt wird.
Der variable Lohnanteil wird nur bis zu einer Summe von 6.000 Euro berücksichtigt. Das bedeutet, dass die vergünstigte Steuerlast pro Arbeitnehmer bis zu 600 Euro jährlich betragen kann.
Ausgenommen sind jene Arbeitnehmer, die ein steuerliches Einkommen von jährlich mehr als 40.000 Euro haben.
Für die endgültige Bestätigung der Obergrenzen und Beträge muss das entsprechende Ministerialdekret abgewartet werden.









