Arbeitslosengeld: Vordruck definitiv abgeschafft
20.01.2012 - Das Formular „DL 86/88 bis“, das dem Ansuchen um Arbeitslosengeld beigelegt werden musste, ist endgültig abgeschafft worden. Dies geht aus einem Rundschreiben der INPS-Generaldirektion hervor.
Bereits vor zwei Jahren war die Abschaffung des entsprechenden Vordrucks bekanntgegeben worden, aber es blieben große Unklarheiten bestehen, und einige Patronate und INPS-Stellen haben die entsprechenden Formulare weiterhin verlangt.
In einer Aussprache mit dem Direktor des NISF/INPS in Bozen hat der HGV erreicht, dass die INPS-Generaldirektion mittels eigenem Rundschreiben die Abschaffung des Formulars „DL 86/88 bis“ eindeutig bestätigt hat.
Sollte ein Patronat bzw. eine INPS-Stelle den Vordruck trotzdem verlangen, können Sie auf dieses Rundschreiben verweisen. Das Rundschreiben finden Sie auf der HGV-Homepage unter Kündigung.
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