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HGV-Newsletter vom 17.11.2023
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Kontingent für Nicht-EU-Bürger: Anträge können eingereicht werden  
 
  Leiharbeit und Dienstleistungsverträge  
 
  HGV-Reservierungsbuch 2024 ist in den HGV-Büros abholbereit  
 
  HGJ-Fachtagung "Transformation Tourismus Südtirol" in Zusammenarbeit mit Eurac Research am 30. November 2023  
 
  Veranstaltungsreihe "Zu Gast bei Pionieren" am 29. November im Vinschgau  
 
  Druckfrisch: Neues "HGV-magazine" zum Thema Future Hospitality  
 
 
  Kontingent für Nicht-EU-Bürger: Anträge können eingereicht werden  
 
 

Im Oktober 2023 wurde das Dekret für die Programmierung der legalen Einreise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten im Dreijahreszeitraum 2023-2025 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht. Mittlerweile haben die zuständigen Ministerien zudem die entsprechenden Ausführungsbestimmungen bekanntgegeben.

 

Anträge für die Vergabe von saisonalen Aufenthaltsgenehmigungen für die Wintersaison 2023/24 sowie für die Frühjahrs- und Sommersaison 2024 können von nun an und bis zum 24. November 2023 eingereicht werden. Ein weiterer Termin ist für Februar 2024 vorgesehen.

 

Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger, für die der Antrag um saisonale Aufenthaltsgenehmigung zum ersten Mal gestellt wird, müssen im Besitz der Staatsbürgerschaft eines der nachfolgend angeführten Staaten sein: Ägypten, Albanien, Algerien, Äthiopien, Bangladesch, Bosnien-Herzegowina, Elfenbeinküste, El Salvador, Gambia, Georgien, Ghana, Guatemala, Indien, Japan, Kosovo, Mali, Marokko, Mauritius, Moldawien, Montenegro, Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Senegal, Serbien, Sri Lanka, Sudan, Südkorea, Tunesien und Ukraine. Außerdem besteht nun erstmals die Möglichkeit, saisonale Arbeitsgenehmigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jordanien und Kirgisistan zu beantragen.

 

Eingereicht werden können zudem Anträge für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger, die in den letzten fünf Jahren mindestens einmal mit einer saisonalen Arbeitsgenehmigung regulär in Italien beschäftigt waren, auch wenn diese nicht im Besitz der Staatsbürgerschaft eines der oben angeführten Staaten sind.

 

Vorrangrecht: Anwendbarkeit garantiert

 

Der HGV hat gemeinsam mit dem staatlichen Dachverband Federalberghi und in enger Zusammenarbeit mit den politischen Vertretern auf Landes- und Staatsebene kürzlich erreichen können, dass das gesetzlich festgeschriebene Vorrangrecht, welches jenen Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern zusteht, die in der Vergangenheit bereits in Besitz einer saisonalen Aufenthaltsgenehmigung waren, künftig garantiert zur Anwendung gebracht wird.

 

Da die Antragstellung auch in diesem Jahr einen hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand erfordert, empfiehlt es sich bereits jetzt die wichtigsten Dokumente (beispielsweise Reisepass der Mitarbeitenden) einzuholen und sich zeitgerecht mit dem zuständigen Lohnbüro bzw. Arbeitsrechtsberater in Verbindung zu setzen.

 
 
 
 
 
 
  Leiharbeit und Dienstleistungsverträge  
 
 

Bei der Leiharbeit handelt es sich um eine sogenannte Arbeitnehmerüberlassung, d.h. eine Leiharbeitsfirma überlässt gegen Entgelt einer anderen Firma (Benutzerfirma) einen oder mehrere Arbeitnehmende, welche für die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung ihre Arbeitsleistung im Interesse und auf Weisung sowie unter Beaufsichtigung der Benutzerfirma erbringen.

 

Die Arbeitnehmenden bleiben jedoch für die gesamte Dauer der Überlassung im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, sowie sozialversicherungsmäßig Arbeitnehmende der Leiharbeitsfirma. Die Leiharbeitsfirma muss für die Arbeitnehmenden eine ordnungs- und wahrheitsgemäße Meldung bei sämtlichen Ämtern vornehmen und die Entlohnung, sowie die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge muss gemäß den geltenden kollektivvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Die Arbeitnehmenden der Leiharbeitsfirma haben Anspruch auf dieselbe Entlohnung, die auch den „regulären“ Arbeitnehmenden mit derselben Tätigkeit und Einstufung zusteht.

 

Ein Leiharbeitsunternehmen muss über die entsprechenden Genehmigungen des italienischen Arbeitsministeriums verfügen und sämtliche arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen einhalten. Werden die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen vom Leiharbeitsunternehmen nicht erfüllt, so haftet auch derjenige, der die Dienste der Leiharbeitsagentur in Anspruch nimmt. Der Dienstleistungsvertrag (contratto di appalto) hingegen setzt im Wesentlichen die Erbringung einer Dienstleistung voraus. Der Dienstleistungsvertrag unterscheidet sich von der Leiharbeit vor allem dadurch, dass diese Form nicht nur die Überlassung der Arbeitskräfte an den Dienstnehmer beinhaltet, sondern auch die Bereitstellung der erforderlichen Mittel, die Organisation der Arbeitsabläufe, sowie die Übernahme des Unternehmerrisikos. Sollte hingegen die reine Bereitstellung von Arbeitskräften Gegenstand eines abgeschlossenen Vertrages sein und diese für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung sämtliche Mittel des Dienstnehmers verwenden und seiner Weisungsbefugnis unterliegen, so spricht man von einer unzulässigen (illegalen) verdeckten Leiharbeit.

 
 
 
 
 
 
  HGV-Reservierungsbuch 2024 ist in den HGV-Büros abholbereit  
 
 

Ab sofort kann das HGV-Reservierungsbuch für das Jahr 2024 in den HGV-Büros in Bozen, Meran, Schlanders, Brixen und Bruneck von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr abgeholt werden.

 

Der HGV hat auch in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern und Sponsoren das beliebte Tischvormerkbuch realisiert. Dieses wird allen HGV-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung gestellt. Das großzügig gestaltete Reservierungsbuch wurde in diesem Jahr überarbeitet und soll auch weiterhin Gastbetriebe, Restaurants und Pizzerien unterstützen, ihre Tischreservierungen optimal zu organisieren.

 

Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern auch Sie sich Ihr kostenloses Exemplar des HGV-Reservierungsbuches. Die Aktion gilt solange der Vorrat reicht!

 
 
 
 
 
 
  HGJ-Fachtagung "Transformation Tourismus Südtirol" in Zusammenarbeit mit Eurac Research am 30. November 2023  
 
 

Die Fachtagung „Transformation Tourismus Südtirol“ findet zum Thema „Tourismus am Wachstumslimit? Neue Chancen für Hotels und Gastbetriebe“, am Donnerstag, 30. November 2023, von 8.45 Uhr bis 12.30 Uhr im Eurac Research - Auditorium in Bozen statt.

 

Wie kann der Tourismus zu einem Vorreiter für eine nachhaltige Zukunft werden?

Welche innovativen Wirtschaftsformen sind dabei denkbar?

Welche Rolle spielt das Gemeinwohl, und welche praxisnahen Beispiele gibt es bereits?

 

Damit beschäftigt sich die Fachtagung der Hoteliers- und Gastwirtejugend (HGJ) und des Center for Advanced Studies von Eurac Research. Auftakt der Fachtagung ist ein gemeinsames Frühstück. Anschließend folgen zwei Vorträge von Jana Gebauer und Florian Bauhuber. Sie forscht, spricht und schreibt unter dem Label „Die Wirtschaft der Anderen“ zu öko-solidarischen Zukünften jenseits des Wachstums. Bauhuber ist Geschäftsführer des Expertinnen- und Experten-Netzwerks "Realizing Progress" und berät Akteurinnen und Akteure, die sich mit der Zukunft von Tourismus, Standorten und Lebensräumen beschäftigen. Zahlreiche Pionierinnen und Pioniere des Wandels mit Beispielen praktischer Umsetzung kommen bei der Fachtagung zu Wort. Neues gibt es außerdem aus der Beobachtungsstelle für nachhaltigen Tourismus in Südtirol zu berichten.

 

HIER das detaillierte Programm.

 

HIER geht's zur Anmeldung. Die Teilnahme ist kostenlos und Anmeldungen sind bis Freitag, 24. November 2023 möglich.

 

 
 
 
 
 
 
  Veranstaltungsreihe "Zu Gast bei Pionieren" am 29. November im Vinschgau  
 
  Im Austausch mit Küchenchef Thomas Ortler  
 
 

Die zweite Ausgabe von „Zu Gast bei Pionieren“, die vom SBB, dem HGV und IDM sowie von Unternehmerinnen und Unternehmern aus Tourismus und Landwirtschaft ausgearbeitet wird, führt diesmal ins Restaurant Flurin in Glurns. Dort holt Thomas Ortler in Zusammenarbeit mit seinen Partnerbetrieben - der Bio-Dorfsennerei Prad und der Fischzucht Saldur am Ausserglieshof im Matschertal - die verborgenen Schätze aus den ländlichen Speisekammern mit innovativen Gerichten auf die Teller. Ziel ist der Austausch und das Networking, zwischen Landwirten und Küchenchef, Gastwirten und Hersteller. Die Veranstaltung bietet die Gelegenheit, innovative Unternehmen kennenzulernen und mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort in Kontakt zu treten – Kostproben und Diskussionen inklusive.

 

Programm: 

 

Ab 9.30 Uhr: Best Practices aus der Landwirtschaft: Vorstellung und Besichtigung der Bio-Dorfsennerei Prad mit Käseverkostung und der Fischzucht Saldur am Ausserglieshof in Matsch mit Stefan Weisenhorn. 

 

Ab ca. 13 Uhr: Flying Buffet mit und von Thomas Ortler: Vorstellung des Projekts „Der Flurinsturm in Glurns“ im Restaurant Flurin in Glurns.  

 

Ca. 15 Uhr: Ende der Veranstaltung. 

 

HIER geht's zur Anmeldung. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird empfohlen, sich rechtzeitig anzumelden. 

 

 
 
 
 
 
 
  Druckfrisch: Neues "HGV-magazine" zum Thema Future Hospitality  
 
 

Im Fachjournal für gastgewerbliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte werden in Form von Fachartikeln und Expertenmeinungen die Zukunftsthemen Human Relations, Innovation und Nachhaltigkeit analysiert und aufbereitet. Best-Practice-Beispiele und Tipps für die praktische Umsetzung im Betriebsalltag werden dabei gleich mitgeliefert.


HGV-Mitglieder können sich das neue magazine „Future Hospitality“ im Shop auf der HGV-Website bestellen.

 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
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