Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2023 neue Bestimmungen zur Erweiterung von gastgewerblichen Betrieben beschlossen. Der HGV hat in seinem Newsletter vom 11. Oktober 2023 über die Details berichtet. Die Richtlinien wurden nun veröffentlicht und sind in Kraft. Im Folgenden die wesentlichen Neuerungen für die Erweiterung.
Bei der Erweiterung gastgewerblicher Betriebe kommen Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit zur Anwendung. Davon ausgenommen ist die Erweiterung bis zu 300 m² Bruttofläche bzw. die Errichtung von thermisch nicht konditionierten Gebäudeteilen. Ebenso von der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien ausgenommen ist die Erweiterung von gastgewerblichen Betrieben, die nach der Erweiterung eine Einstufung von weniger als 4 Sterne aufweisen und maximal 40 Gästebetten haben.
Im Zuge der Erweiterung können im Rahmen der Bestimmungen zur Regelung der Bettenobergrenze wieder Gästebetten errichtet werden. Terrassen für die Verabreichung von Speisen und Getränken werden nicht mehr zur Bruttofläche gezählt. Es ist wieder möglich, dass Betriebe, die mit 2 Sternen bzw. 3 Sternen eingestuft sind, auf 4-Sterne-Superior erweitern können. Auch Berggasthäuser, wenn diese in einen mit Sternen eingestuften Beherbergungsbetrieb umgewandelt werden, können erweitert werden.
Schank- und Speisebetriebe, die am 1. Jänner 2018 bestanden haben, können nun auch erweitert werden.
HIER finden Sie die Richtlinien und Grenzen für die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe – Beschluss der Landesregierung Nr. 887 vom 10.10.2023
HIER finden Sie die Tabelle der Nachhaltigkeitskriterien in deutscher Sprache, welche vom Planer als Nachweis für die Einhaltung derselben verwendet werden kann.
HIER finden Sie die Tabelle der Nachhaltigkeitskriterien in italienischer Sprache, welche vom Planer als Nachweis für die Einhaltung derselben verwendet werden kann. |