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HGV-Newsletter vom 27.10.2023
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Vorsicht: Erneut sind Zechpreller unterwegs  
 
  Bonus colonnine: Förderung für Elektroladestationen  
 
 
  Vorsicht: Erneut sind Zechpreller unterwegs  
 
 

Dem HGV wurden erneut zwei Zechpreller gemeldet.

Der polizeibekannte Mann Alfonso Fabrizio Russo, geboren am 20.10.1977 in Pompei, ist noch immer unterwegs. Vor diesem Zechpreller wurde bereits mehrfach gewarnt. Sollte sich diese Person in Ihrem Betrieb einquartieren wollen, empfiehlt der HGV ihm keine Unterkunft zu gewähren und sich mit den Carabinieri in Verbindung zu setzen.

 

Bei der zweiten Zechprellerin handelt es sich um die Frau E.V., geboren am 19.6.1999 in Bozen. Die Frau hat vor Kurzem in mehreren Südtiroler Beherbergungsbetrieben übernachtet, wo sie ohne zu bezahlen abgereist ist. Beim Check-in verhielt sich die Frau unauffällig, aber nach kurzer Zeit war ein gewalttätiges und unangebrachtes Verhalten zu beobachten. Die Frau wurde bereits bei der Polizei angezeigt. Sollte sich diese Frau in Ihrem Betrieb einquartieren wollen, empfiehlt der HGV, den gesamten Übernachtungspreis im Voraus zu verlangen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie von der HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it.

 
 
 
 
 
 
  Bonus colonnine: Förderung für Elektroladestationen  
 
  Förderung für Elektroladestationen, für die ab dem 4. November 2021 und bis zum 31. Dezember 2022 eine Rechnung ausgestellt wurde  
 
 

Unternehmen und Freiberufler, die zwischen dem 4. November 2021 und dem 31. Dezember 2022 eine Ladestation für Elektrofahrzeuge gekauft haben und dafür nicht um einen Landesbeitrag angesucht haben, können um den sog. „bonus colonnine“ ansuchen.

 

Es handelt sich dabei um eine De-Minimis-Förderung, die für alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Sektor und auch für Freiberufler vorgesehen ist.

 

Förderfähig sind Ausgaben für Elektroladestationen, die nach dem 4. November 2021 und innerhalb 31.12.2022 getätigt wurden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Ladestation eine Nennleistung von mindestens 7,4 kW hat und mindestens 32 Ampere für jede einzelne Phase gewährleistet. Gefördert wird sowohl der Ankauf und die Installation der Ladestation als auch der Anschluss an das Stromnetz und die Kosten für Planung, Bauleitung, Sicherheit und Abnahmekontrollen.

 

Die maximale Höhe der Förderung liegt bei 40 Prozent auf die förderfähigen Ausgaben und maximal 2.500 Euro für Ladestationen mit einem einzigen Ladepunkt und 8.000 Euro für Ladestationen mit zwei Ladepunkten.

 

Der sog. „bonus colonnine“ kann nicht mit anderen öffentlichen Beiträgen kombiniert werden, die für dieselben Ausgaben gewährt wurden bzw. gewährt werden. Dementsprechend kann diese Förderung nicht in Anspruch genommen werden, falls für dieselbe Ladestation schon der Landesbeitrag beantragt worden ist.

 

Der Beitrag wird vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit - MASE gewährt und ausgezahlt und von Invitalia verwaltet. Die verfügbaren Mittel belaufen sich auf 87,5 Millionen Euro.

 

Der Antrag kann online auf der Website von Invitalia ausgefüllt und ab dem 10.11.2023 und bis zum 30.11.2023 an jedem Werktag, von Montag bis Freitag, von 10 Uhr bis 17 Uhr verschickt werden.

 

Hinweis: Die Landesförderung zur Entwicklung der Elektromobilität sieht für den Ankauf und die Installation von Heimladestationen für Elektrofahrzeuge oder den Abschluss von Kaufverträgen mit Eigentumsvorbehalt für Heimladestationen hingegen einen Beitrag von 70 Prozent der zulässigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro vor. Der Antrag für die Förderung des Landes muss vor Durchführung der geförderten Investition über den Online-Dienst der Landesverwaltung – myCIVIS eingereicht werden.

 

Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it.

 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
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