Mit Beschluss der Landesregierung sind das Ausmaß der Ortstaxe erhöht und die Zuweisung der Einnahmen neu geregelt worden. Zusätzlich ist ab 1. Januar 2024 eine Befreiung von der Ortstaxe für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vorgesehen, falls es sich um Teilnehmer an organisierten Schul- und Jugendgruppen handelt, die einschließlich der Begleitpersonen aus mindestens zehn Personen bestehen. Speziell für letztere Ausnahme haben sich der Landtagsabgeordnete Helmut Tauber und der HGV eingesetzt, weil Schul- und Jugendgruppen in diversen Talschaften Südtirols eine wichtige Gästeschicht darstellen. Diese Neuerungen treten mit 1. Januar 2024 in Kraft. Im Folgenden die Details.
Basissatz der Ortstaxe (Gemeindeaufenthaltsabgabe)
Ab 1. Januar 2024 wird die Gemeindeaufenthaltsabgabe landesweit pro Übernachtung in folgendem Ausmaß bestimmt:
- 2,50 Euro für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „Superior“ und fünf Sternen;
- 2,00 Euro für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „Superior“ sowie für Campings mit einer Einstufung von fünf Sternen, Privatvermieter mit einer Einstufung von fünf Sonnen und Urlaub auf dem Bauernhof mit einer Einstufung von fünf Blumen;
- 1,50 Euro für alle anderen Beherbergungsbetriebe.
Die jeweilige Gemeinde kann mit Beschluss des Gemeinderates die Gemeindeaufenthaltsabgabe generell oder für besondere Vorhaben sowie für tourismusrelevante Dienstleistungen und Infrastrukturen auf maximal 5 Euro erhöhen, sofern ein entsprechendes Gutachten der örtlich zuständigen, im betreffenden Landesverzeichnis eingetragenen Tourismusorganisation vorliegt.
Die Erhöhung der Abgabe muss grundsätzlich bis zum 30. Juni beschlossen werden und wird anschließend ab 1. Januar des darauffolgenden Jahres angewandt. Im Jahr 2023 kann die Gemeinde die Erhöhung der Abgabe allerdings ausnahmsweise bis zum 30. November 2023 mit Wirkung ab 1. Januar 2024 beschließen. Die Erhöhungen, die vor dem 1. August 2023 beschlossen wurden, müssen mit Beschluss des Gemeinderates innerhalb 30. November 2023 ausdrücklich bestätigt werden. Ansonsten kann die Erhöhung zum 1. Januar 2024 nicht in Kraft treten.
Dementsprechend ist es möglich, dass die Gemeinde die Ortstaxe noch innerhalb 30. November 2023 erhöht und der geänderte Betrag ab 1. Januar 2024 geschuldet und beim Gast einzuheben ist.
Empfehlung: Falls die Gemeinde eine Erhöhung vorsieht, empfiehlt der HGV, dem Gast schon vor der Anreise den neuen Betrag der Ortstaxe mitzuteilen. Die Erhöhung der Ortstaxe berechtigt den Gast grundsätzlich nicht, seinen Aufenthalt kostenlos zu stornieren. Es gelten weiterhin die betrieblich festgesetzten Stornobedingungen.
Zuweisung der Einnahmen aus der Gemeindeaufenthaltsabgabe
Ab 1. Januar 2024 werden 30 Prozent der Einnahmen aus der Gemeindeaufenthaltsabgabe dem Sonderbetrieb „Innovation Development Marketing Südtirol/Alto Adige“ (IDM) zugewiesen, welcher als Landesorganisation für die touristische Vermarktung zuständig ist.
60 Prozent der Einnahmen aus der Gemeindeaufenthaltsabgabe werden den Tourismusorganisationen zugewiesen, die im Landesverzeichnis der Tourismusorganisationen eingetragen sind und die von der Landesregierung festgelegten Qualitätskriterien einhalten. Zudem müssen die Tourismusorganisationen einen Eigenfinanzierungsanteil von 0,45 Euro pro Nächtigung, bezogen auf das Vorjahr, nachweisen.
Außerdem werden weitere 10 Prozent der Einnahmen aus der Gemeindeaufenthaltsabgabe den Tourismusorganisationen für die Durchführung – in Abstimmung mit dem Sonderbetrieb IDM – von übergemeindlichen Maßnahmen und Projekten zur Stärkung von Erlebnisräumen zugewiesen.
Der Landtagsabgeordnete Helmut Tauber und der HGV konnten sämtliche Vorstöße abwehren, die Einnahmen aus der Gemeindeaufenthaltsabgabe für tourismusfremde Vorhaben zu verwenden. Dies gelang nur, weil der HGV durch den Abgeordneten Helmut Tauber in den entscheidenden Gremien des Landtages seine Argumente vorbringen und dort auch die notwendigen Mehrheiten finden konnte.
Weitere Informationen erteilt die Rechtsabteilung im HGV unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it. |