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HGV-Newsletter vom 10.8.2023
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Öffnungszeiten und Alkoholausschank zu Ferragosto  
 
  Neue SIMEST-Fördermaßnahmen im Bereich Internationalisierung  
 
 
  Öffnungszeiten und Alkoholausschank zu Ferragosto  
 
 

Im HGV-Newsletter vom 9.8.2023 ist uns beim Beitrag zu den Öffnungszeiten und Alkohlausschank zu Ferragosto ein Fehler unterlaufen. Untenstehend finden Sie den Beitrag mit den korrekten Dokumenten. 

 

Zu Ferragosto, d.h. in den Nächten vom 14. auf den 15. August sowie vom 15. auf den 16. August dürfen Gastbetriebe ohne zusätzliche Meldung an die Gemeinde bis um 5 Uhr früh geöffnet halten.

Während in der Nacht vom 14. auf den 15. August laut der allgemein geltenden Bestimmung bis 3 Uhr Alkohol verabreicht werden kann, darf in der Nacht vom 15. auf den 16. August ausnahmsweise bis zur Sperrstunde um 5 Uhr früh ausgeschenkt werden.

 

Betriebe, welche nach 24 Uhr geöffnet haben, müssen den Kunden ein Alkoholmessgerät zur Verfügung stellen und drei Alkoholwarnschilder aushängen und zwar am Eingang, im Inneren des Betriebes und am Ausgang.

HIER finden Sie das Alkoholwarnschild zum Herunterladen.

 

Sowohl der Verkauf als auch die Verabreichung von alkoholischen Getränken an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten.

HIER finden Sie ein entsprechendes Hinweisschild.

 

Organisierte öffentlich zugängliche Veranstaltungen

Sollten an diesen Tagen öffentlich zugängliche Veranstaltungen, zu denen auch Veranstaltungen von gastgewerblichen Betrieben gehören, organisiert werden, muss jedoch weiterhin eine Bewilligung vom Bürgermeister eingeholt werden.

Bei Musikveranstaltungen sowohl in Bars, Restaurants als auch Beherbergungsbetrieben muss vor Abhaltung einer Veranstaltung eine Vorführgenehmigung (permesso di esecuzione) bei der SIAE eingeholt werden.

 
 
 
 
 
 
  Neue SIMEST-Fördermaßnahmen im Bereich Internationalisierung  
 
 

Insbesondere für die Bereiche E-Commerce, internationale Messen und Veranstaltungen und Zertifizierungen und Beratung im Bereich Internationalisierung sind neue Fördermöglichkeiten durch den staatlichen Fond 394/81 vorgesehen.

 

Die Förderung wird vom Unternehmen „SIMEST“ abgewickelt und besteht hauptsächlich aus einem zinsgünstigen Darlehen und unter bestimmten Voraussetzungen auch aus einem Verlustbeitrag.

 

Gefördert wird unter anderem die Entwicklung von E-Commerce-Lösungen durch die Nutzung eines Marketplace oder die Implementierung einer intern entwickelten IT-Plattform, die Teilnahme von Unternehmen an internationalen Messen und Veranstaltungen zur Förderung von in Italien hergestellten Waren und/oder Dienstleistungen, die Beratung für Investitionen in nachhaltiges Wachstum auf internationalen Märkten und diesbezügliche Zertifizierungen.

 

Anträge können seit 27. Juli über das Portal von SIMEST www.portalefinanziamenti.simest.it eingereicht werden.

 

Detaillierte Informationen und erklärende Video-Tutorials finden Sie im HGV-Förderportal unter foerderportal.hgv.it.

 

Sie haben sich noch nicht im HGV-Förderportal registriert? Für Fragen zum Erstellen des Log-ins oder allgemeine Auskünfte über das HGV-Förderportal, wenden Sie sich bitte an foerderportal@hgv.it.  

 
 
 
 
 
 
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