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HGV-Newsletter vom 24.8.2023
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  HGV-Büros ab 28. August 2023 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar  
 
  Vorsicht: Bekannter Zechpreller unterwegs  
 
  Rai-Gebühr – Betriebe erhalten Zahlungsaufforderung  
 
  Mit Cibuspay Kommissionen und Gebühren reduzieren – HGV-Mitglieder haben viele Vorteile  
 
  Gruppe „HGV 65 Plus“ bietet Kurs „Umgang mit dem Smartphone“ am 4. September 2023 an  
 
 
  HGV-Büros ab 28. August 2023 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar  
 
 

Ab Montag, 28. August 2023, gelten in den HGV-Büros in Bozen, Brixen, Bruneck, Meran und Schlanders wieder die üblichen Öffnungszeiten von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr.

In dieser Zeit sind die HGV-Büros auch telefonisch erreichbar.

 
 
 
 
 
 
  Vorsicht: Bekannter Zechpreller unterwegs  
 
 

Erneut ist ein bereits bekannter Zechpreller in Südtirol unterwegs. Der HGV hat mehrmals vor diesem Mann gewarnt.

 

Es handelt sich um Al. Fa. Ru., geboren am 20.10.1977 in Pompei. Der Mann ist polizeibekannt. Er ist ca. 1,70 Meter groß und trägt dunkelbraune, kurze Haare. Der Mann gibt sich als Vertreter von Marken wie Amazon, Cartier, Nike, Richmond Italia s. p. a. oder als Parfümvertreter aus.

 

A. F. R. hat sich vor Kurzem in einem Beherbergungsbetrieb in Abtei einquartiert und ist ohne zu bezahlen abgereist.

 

Sollte sich dieser Mann in Ihrem Betrieb einquartieren wollen, empfiehlt der HGV, den gesamten Übernachtungspreis im Voraus zu verlangen und sich mit den Carabinieri in Verbindung zu setzen.

 

Weitere Infos erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it.

 
 
 
 
 
 
  Rai-Gebühr – Betriebe erhalten Zahlungsaufforderung  
 
 

Derzeit erhalten vermehrt Schank- und Speisebetriebe ein Schreiben der Rai, in welchem mitgeteilt wird, dass die Rai-Gebühr für Radio und Fernsehgeräte in Betrieben geschuldet ist. Diesem Schreiben ist ein Einzahlungsschein für den Zeitraum von August 2023 bis Dezember 2023 in Höhe von 173,19 Euro beigelegt.

 

Sollten auch Sie das Schreiben der Rai bekommen und die jeweilige Gebühr bereits im Januar bezahlt haben oder über kein Fernsehgerät verfügen, so wird empfohlen, sich direkt an die Rai in Bozen zu wenden und telefonisch unter 0471 902 442 oder mittels PEC-E-Mail (canonispeciali.bz@postacertificata.rai.it) die Situation klarzustellen. Dabei muss die Protokollnummer angegeben werden, welche auf dem Schreiben angeführt ist. Daraufhin wird die Zahlungsaufforderung annulliert.

 

Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it.

 
 
 
 
 
 
  Mit Cibuspay Kommissionen und Gebühren reduzieren – HGV-Mitglieder haben viele Vorteile  
 
 

Die Annahme von Essensgutscheinen ist für Bars, Restaurants, Pizzerien, Gasthäuser usw. zum Teil nach wie vor eine kostspielige Angelegenheit. Kommissionen von bis zu 15 Prozent, Zusatzkosten für POS-Geräte, Transaktionsgebühren von bis zu 0,65 Cent pro eingelöster Mahlzeitkarte und weitere versteckte Kosten treiben die definitive Kommission zulasten der Gastbetriebe enorm in die Höhe.

 

Dank einer Konvention des HGV mit dem Bozner Unternehmen Cibuspay (Kantinenersatzdienst) ist es nun möglich, die Kommissionen und Gebühren bei Essensgutscheinen wesentlich zu reduzieren. Cibuspay gewährt den HGV-Mitgliedern grundsätzlich eine Kommission in Höhe von maximal 5 Prozent. Neben dieser niedrigen Kommission liegt der große Vorteil für die Gastbetriebe in der Einfachheit der Verwaltung und in der Tatsache, dass die Abwicklung des „Dienstes“ kostenlos ist.

 

Vorteile von Cibuspay

Im Folgenden die Vorteile, die Cibuspay den Gastronomiebetrieben bietet:

  • Exklusiv für HGV-Mitglieder: Kommission von nur 5 Prozent;
  • Mehrwertsteuer ist auf 4 Prozent reduziert (MwSt.-Satz Mensa diffusa/Kantinenersatzdienst). Bei herkömmlichen Essensgutscheinen inkl. Monnifood, wie auch bei Standardrechnungen gilt ein Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent.
  • Auszahlung an den Gastwirt oder die Gastwirtin erfolgt wöchentlich per Überweisung jeweils freitags.
  • keine Aktivierungskosten;
  • keine Fixkosten;
  • keine Verwaltungs- und Anwendungskosten;
  • keine versteckten Kosten;
  • kein POS-Gerät notwendig – somit keine Gebühren. Die Abwicklung erfolgt über ein Smartphone/App.
  • keine Warteschlange an der Kasse;
  • sofortige Unterstützung, eigenes Callcenter in Bozen;
  • Wertschöpfung bleibt im Land.

 

Cibuspay hat letzthin starke Anstrengungen unternommen, das Netzwerk zu stärken. In Südtirol haben sich bis dato rund 250 Bars, Restaurants, Gasthäuser und Pizzerien angeschlossen. 130 privat geführte Unternehmen nehmen inzwischen den Kantinenersatzdienst von Cibuspay in Anspruch. Dieses Netzwerk vergrößert sich stetig, weil sowohl seitens der privaten Unternehmen als auch seitens der Gastronomiebetriebe die Vorteile überwiegen.

 

Anhand einer Tabelle (siehe HIER) wird aufgezeigt, was dem Gastbetrieb am Ende der Transaktion mit welchem Essensgutschein-Anbieter unterm Strich bleibt.

 

Weitere Informationen erteilt der Bereich Mitgliederbetreuung im HGV Bozen unter Tel. 0471 317 700 oder Nick Preda von Cibuspay unter Tel. 389 16 13 784, Tel. 0471 1881055, n@cibuspay.it, info@cibuspay.it. 

 
 
 
 
 
 
  Gruppe „HGV 65 Plus“ bietet Kurs „Umgang mit dem Smartphone“ am 4. September 2023 an  
 
 

Was ist ein Smartphone? Welche Betriebssysteme gibt es und was sollte man beim Kauf beachten? Wie ist ein Smartphone aufgebaut? Welche Apps gibt es, wie ladet man sie herunter und welche Apps sollte man unbedingt besitzen?

 

Diese und weitere Fragen werden beim ersten Weiterbildungskurs der Gruppe „HGV 65 Plus“ am Montag, 4. September, ab 9.30 Uhr im Gustelier – Atelier für Geschmackserfahrung im HGV Bozen behandelt.

 

Referent Maximilian Maniacco, PhD-Student an der Freien Universität Bozen, erklärt auf eine einfache und verständliche Art und Weise die richtige Nutzung eines Smartphones und gibt nützliche Tipps und Tricks. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, das Erlernte am eigenen Smartphone umzusetzen.

 

Eine Anmeldung zum Kurs ist per E-Mail unter 65plus@hgv.it oder telefonisch unter Tel. 0471 317 700 möglich. Der Preis beträgt 25 Euro pro Person.

 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
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