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HGV-Newsletter vom 13.9.2022
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Landesregierung beschließt die Durchführungsverordnung zur Bettenobergrenze  
 
  Veranstaltung „Elektromobilität einen Schritt vom Massenphänomen entfernt – Perspektiven für den Tourismus“ am 22. September 2022 in Bozen  
 
 
  Landesregierung beschließt die Durchführungsverordnung zur Bettenobergrenze  
 
  HGV und Landtagsabgeordneter Helmut Tauber haben sich aktiv eingebracht  
 
 

Die Landesregierung hat heute, Dienstag, 13. September 2022, die Durchführungsverordnung, mit welcher die Kriterien und Modalitäten für die Erhebung, die Festsetzung der Obergrenze und die Zuweisung von Gästebetten festgelegt werden, beschlossen. Da die Durchführungsverordnung mit zahlreichen Änderungen verabschiedet wurde, liegt derzeit die endgültige Fassung noch nicht vor. Im Folgenden wird über den aktuellen Stand informiert.

 

Die von der Landesregierung genehmigte Durchführungsverordnung setzt die Mitte August in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen zur Festlegung der Bettenobergrenze und zur Bettenzuweisung im Bereich der gastgewerblichen und der nichtgastgewerblichen Beherbergung, wie Privatzimmervermietung und Urlaub auf dem Bauernhof, konkret um.

 

Soweit bekannt, hat die Landesregierung heute, Dienstag, 13. September 2022, beschlossen, dass nicht innerhalb 31. Dezember 2022, sondern innerhalb 31. März 2023 die Erhebung der Gästebetten und die Festlegung der Bettenobergrenze auf Betriebsebene vorgenommen wird. Der HGV hat sich für einen entsprechenden Aufschub eingesetzt. Als Gästebetten werden zukünftig alle Arten von Schlafgelegenheiten für Personen über 14 Jahren anerkannt, so z. B. auch Schlafcouchen. Bei der Bettenerhebung werden jene Schlafgelegenheiten anerkannt, die in Räumen untergebracht sind, die den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den urbanistischen, hygienisch-sanitären und den gemäß Einstufungskriterien vorgesehenen strukturellen Voraussetzungen entsprechen. Was den eventuellen Nachweis zusätzlicher Autoabstellplätze angeht, entnimmt man der heutigen Pressekonferenz, welche im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung stattgefunden hat, dass die Parkplatzregelung auf Gemeindeebene Anwendung findet. Der HGV hat gefordert, dass im Zuge der Bettenerhebung kein Parkplatznachweis zu erbringen ist, was vom Landesrat für Tourismus bis zuletzt so zugesichert wurde. Der Antrag um Erhöhung der Gästebetten ist bei der jeweiligen Gemeinde zu hinterlegen. Die genaue Prozedur wird erst vonseiten der öffentlichen Verwaltung mitgeteilt. Für den HGV ist klar, dass dieses Verfahren ehestens zur Verfügung gestellt werden muss 

 

Als Obergrenze der Gästebetten auf Betriebsebene sieht das Landesgesetz vor, dass diese auf Grundlage der Erlaubnis bzw. aufgrund der gemeldeten Nächtigungen von Gästen im Alter von über 14 Jahren an einem Tag im Jahr 2019 nach Wahl des einzelnen Betriebes erhoben und festgesetzt wird. Dass dieser Stichtag individuell vom Betrieb festgelegt werden kann, war für den HGV von Anfang an wesentlich. Zusätzlich werden auch jene Gästebetten berücksichtigt, welche ab 2020 aufgrund von Baumaßnahmen errichtet wurden bzw. zukünftig aufgrund bereits erworbener Rechte errichtet werden können.

 

Weiters wurde beschlossen, dass den Gemeinden ein Bettenvorschuss von insgesamt 7.000 Betten zuerkannt wird. Dieser Vorschuss war ein Anliegen, das auch vom HGV stark mitgetragen wurde, da damit ein totaler Stillstand vermieden wird. Die in den Medien kürzlich kundgetane Aufteilung der Betten nach Gemeinden wurde laut Aussagen in der heutigen Pressekonferenz vom Beschluss vorerst ausgeklammert. Weiters obliegt es den Gemeinden, die Kriterien und Modalitäten für die Zuweisung dieses Bettenvorschusses an Interessierte festzulegen.

 

Der HGV und der Landtagsabgeordnete Helmut Tauber haben sich bei der Ausarbeitung der Durchführungsverordnung wiederum stark eingebracht, wobei die Interessen der Beteiligten, wie das Land, die Gemeinden, der HGV und andere, teils bisweilen auseinander gingen. Es ist Aufgabe einer Branchenvertretung, sich für die Interessen des eigenen Sektors bis zuletzt einzubringen. 

Sobald die von der Landesregierung beschlossene Durchführungsverordnung in definitiver Form vorliegt, wird der HGV diese im Detail zur Verfügung stellen und im Rahmen eines Webinars informieren.

 
 
 
 
 
 
  Veranstaltung „Elektromobilität einen Schritt vom Massenphänomen entfernt – Perspektiven für den Tourismus“ am 22. September 2022 in Bozen  
 
 

Im Rahmen des MOBSTER-Projekts findet am Donnerstag, 22. September 2022, von 14 Uhr bis 17 Uhr die Veranstaltung „Elektromobilität einen Schritt vom Massenphänomen entfernt – Perspektiven für den Tourismus“ im NOI Techpark in Bozen statt. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos.

 

HIER können Sie die Tagesordnung einsehen und den Link zur Anmeldung aufrufen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Veranstaltung über Zoom zu verfolgen, indem Sie auf dem Anmeldeformular „Online-Teilnahme“ angeben. Der Link wird einen Tag im Voraus per E-Mail verschickt.
 

Während der Veranstaltung wird ein Simultanübersetzungsdienst Italienisch-Deutsch verfügbar sein. Nach der Veranstaltung gibt es die Gelegenheit, mit den Referenten, Mobilitätsexperten und Akteuren des Tourismussektors ins Gespräch zu kommen.

 

Die Veranstaltung „Elektromobilität einen Schritt vom Massenphänomen entfernt – Perspektiven für den Tourismus“ wird von Eurac Research in Zusammenarbeit mit dem HGV, Protoscar, Neogy, Green Mobility, der Gemeinde Verbania, dem Tourismusverband Sarntal, IDM Südtirol, den Vitalpina Hotels Südtirol und Alperia organisiert.

 

MOBSTER ist ein Projekt, das durch das Kooperationsprogramm Interreg Italien-Schweiz finanziert wurde, mit dem Ziel, den nachhaltigen Tourismus in Grenzgebieten durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und die Anwendung innovativer Instrumente im Bereich der Elektromobilität zu fördern.

 
 
 
 
 
 
 
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