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HGV-Newsletter vom 29.04.2022
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Corona-Maßnahmen: Lockerungen ab 1. Mai 2022 Kraft  
 
  Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Entscheidung über eventuell nur mehr freiwillige Anwendung erst am 4. Mai 2022  
 
  Digitales Einreiseformular ab 1. Mai 2022 nicht mehr notwendig  
 
  HGV-Service-Portal mit neuen Funktionen online  
 
  Fachmesse Tipworld vom 7. bis 10. Mai 2022 in Stegen/Bruneck – HGV und HGJ sind wieder dabei!  
 
  Workshop „Emotional Selling“ im Rahmen der Tipworld am 10. Mai 2022  
 
 
  Corona-Maßnahmen: Lockerungen ab 1. Mai 2022 in Kraft  
 
 

Ab Sonntag, 1. Mai 2022, treten weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Im Folgenden die Details.

 

Abschaffung der Green-Pass-Pflicht

Ab Sonntag, 1. Mai 2022, benötigen die Gäste in keinem Bereich der Gastronomie und Beherbergung mehr einen Green Pass.

 

Gastronomiebetriebe

Bereits seit Anfang April benötigen die Gäste für die Konsumation in den Außenbereichen der Gastronomiebetrieb keinen Green Pass mehr. Ab Sonntag, 1. Mai 2022, wird dieser auch nicht mehr für die Konsumationen in den Innenräumen benötigt.

 

Beherbergungsbetriebe

Seit Anfang April  benötigen auch die Gäste für die Beherbergung, Verpflegung und für Beautyanwendungen keinen Green Pass mehr. Ab Sonntag, 1. Mai 2022, entfällt nun auch die Verpflichtung zum Vorweisen des Green Pass für die Nutzung von Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen und Wellnessanlagen.

 

Feste, Veranstaltungen und Hochzeitsfeiern

Für die Teilnahme an Festen, Veranstaltungen und auch an Hochzeitsfeiern benötigt man ab Sonntag, 1. Mai 2022, ebenso keinen Green Pass mehr.

 

Diskotheken

Ab Sonntag, 1. Mai 2022, entfällt die Verpflichtung, für den Einlass in eine Diskothek den Green Pass zu kontrollieren.

 

Zutritt zum Arbeitsplatz

Mit Samstag, 30. April 2022, verfällt zudem die Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz. Für den Zutritt zum Arbeitsplatz benötigt man somit ab Sonntag, 1. Mai 2022, keinen Nachweis mehr, geimpft, genesen oder getestet zu sein.

 

Maskenpflicht

Mit Sonntag, 1. Mai 2022, fällt grundsätzlich die Maskenpflicht in den Innenräumen. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist jedoch weiterhin in allen öffentlichen oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenräumen empfohlen. Es wird nunmehr an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert, unter anderem in Situationen von Menschenansammlungen eine Maske zu tragen. Bereits seit Anfang Februar 2022 besteht keine generelle Pflicht mehr, einen Schutz der Atemwege im Freien zu tragen.

 

Die Gäste der Gastronomiebetriebe müssen somit beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie bei jeder Bewegung im Lokal, zum Beispiel zu den Toiletten, nicht mehr verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch in den Beherbergungsbetrieben gilt somit ab Sonntag, 1. Mai 2022, keine generelle Maskenpflicht mehr in den Innenbereichen.
In den Diskotheken ist die Verwendung eines Schutzes der Atemwege auch nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben.
Es wird an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert, unter anderem in Situationen von Menschenansammlungen eine Maske zu tragen.

 

FFP2-Masken

Bis Mittwoch, 15. Juni 2022, besteht weiterhin die Verpflichtung, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr eine FFP2-Maske zu tragen. Eine FFP2-Maskenpflicht besteht zudem für öffentlich zugängliche Aufführungen, welche in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusiklokalen und anderen ähnlichen Räumlichkeiten stattfinden, sowie für Sportveranstaltungen und Wettkämpfe, die in geschlossenen Räumen stattfinden.

 
 
 
 
 
 
  Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Entscheidung über eventuell nur mehr freiwillige Anwendung erst am 4. Mai 2022  
 
 

Das Protokoll zur Bekämpfung und Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus am Arbeitsplatz sieht derzeit noch die Maskenpflicht in all jenen Fällen vor, bei denen eine gemeinsamen Nutzung von Arbeitsplätzen erfolgt. Die Verwendung der Masken ist laut Protokoll nur dann nicht notwendig, wenn die Tätigkeit isoliert abgewickelt wird.
 

Am Mittwoch, 4. Mai 2022, wird darüber entschieden, ob diese Regelung in diesem Sinne beibehalten wird, oder ob die Verwendung der Masken auch am Arbeitsplatz nur mehr empfohlen wird. 

 
 
 
 
 
 
  Digitales Einreiseformular ab 1. Mai 2022 nicht mehr notwendig  
 
 

Ab Sonntag, 1. Mai 2022, muss das digitale Einreiseformular nicht mehr für die Einreise nach Italien ausgefüllt werden.

Für die Einreise nach Italien aus allen Staaten der Welt gilt von Sonntag, 1. Mai 2022, bis Dienstag, 31. Mai 2022, Folgendes:

 

3G-Nachweispflicht: Bei der Einreise ist das digitale Covid-Zertifikat (sog. Green Pass) oder eine gleichwertige Bescheinigung mitzuführen, aus der eine der folgenden Bedingungen hervorgeht:

  • vollständig geimpft: 2 Impfdosen – 9 Monate Gültigkeit, 3 Impfdosen – unbegrenzte Gültigkeit
  • genesen: nicht länger als 6 Monate von Covid-19 genesen
  • getestet: PCR-Test 72 Stunden, Antigentest 48 Stunden

 

Die Bescheinigungen müssen in mindestens einer der folgenden Sprachen abgefasst sein: Italienisch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Deutsch. Wurde die Bescheinigung nicht in einer der fünf angegebenen Sprachen ausgestellt, so ist dieser eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.

 

Wenn die einreisende Person keine Bescheinigung vorweisen kann, aus der hervorgeht, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet ist, bestehen nachfolgende Pflichten:

 

  • Isolationspflicht: sich für einen Zeitraum von 5 Tagen einer Isolation zu unterziehen.
  • Covid-19-Test: Durchführung eines Abstrichs (Molekular- oder Antigentest) nach Ablauf der 5-tägigen Quarantäne.
  • Meldung Sanitätsbetrieb: Die Einreise ist beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes über dieses Formular zu melden.

 

Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht, einen negativen Covid-19-Test vorzulegen, befreit.

 
 
 
 
 
 
  HGV-Service-Portal mit neuen Funktionen online  
 
  HGV-Plattform für Dienstleistungskunden wurde optimiert und grafisch überarbeitet  
 
 

Der HGV bietet seinen Dienstleistungskunden diverse Plattformen mit exklusiven Inhalten und Services, darunter auch das nun überarbeitete und abteilungsübergreifende HGV-Service-Portal. Auf dieses Portal kann nun auch mit den mobilen Endgeräten zugegriffen werden.

 

Die Kunden der HGV-Dienstleistungsabteilungen Personalberatung und Steuerberatung nutzen schon seit geraumer Zeit die Vorteile des HGV-Service-Portals. Es ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Webanwendungen. Alle wichtigen Dokumente und Auswertungen der beiden Fachabteilungen Steuer- und Personalberatung werden dort hinterlegt und können jederzeit aufgerufen werden.

 

In den vergangenen Monaten wurde das HGV-Service-Portal grafisch überarbeitet und für den Zugriff mit den mobilen Endgeräten optimiert. Damit können die Nutzerinnen und Nutzer noch komfortabler auf die Daten und Dokumente, wie z. B. Rundschreiben, Stundenregister, Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Tagesinkassobuch, Bilanzen, elektronische Rechnungen und dergleichen mehr, zugreifen.

 

Mit der grafischen Überarbeitung des HGV-Service-Portals wurden nun auch die diversen Angebote und Produkte der HGV-Abteilung IT / Online Marketing im Portal eingebunden. Konkret geht es dabei darum, die aktuelle Angebotspalette und die entsprechenden Preislisten einsehen zu können sowie um die Möglichkeit, Verträge der angebotenen Produkte und Leistungen digital zu unterzeichnen und bereits bestätigte Vereinbarungen einzusehen.

 

Die bisherigen Inhalte wurden ins neue HGV-Service-Portal übertragen und können ab sofort von den einzelnen Dienstleistungskunden dort eingesehen werden. Die vorhandenen Webapplikationen zur Eingabe und Verwaltung der für den Betrieb notwendigen Daten wie Stundenregister, Online-Tagesinkassobuch und Monatsdaten wurden ebenso für das neue Service-Portal angepasst und dort zugänglich gemacht.

 

Neue Zugangsdaten

Damit die bisherigen Dienstleistungskunden die exklusiven Dienste des Service-Portals weiterhin nutzen können, muss zunächst eine neue Anmeldung von jedem Benutzer bzw. jeder Benutzerin erfolgen. Die bisherigen Zugangsdaten können nicht mehr verwendet werden. Im überarbeiteten HGV-Service-Portal werden nun die Benutzer mittels E-Mail-Adresse und nicht mehr mittels der HGV-Mitgliedsnummer identifiziert.

Die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer des HGV-Service-Portals sind bereits darüber informiert worden, wie sie zu den neuen Zugangsdaten gelangen bzw. werden diese Information demnächst erhalten.

 

Gesetzlicher Vertreter

Benutzer mit der Zugriffsberechtigung „Gesetzlicher Vertreter“ sind befugt, alle Dienste betreffend die eigenen Betriebsstätten zu nutzen und können nun auch die verschiedenen Berechtigungen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsehen. Die Zugriffsmöglichkeiten der Mitarbeitenden können vom „Gesetzlichen Vertreter“, falls gewünscht, mittels Anfrage an den jeweiligen HGV-Ansprechpartner jederzeit angepasst werden.

Es wird empfohlen, für das Profil des „Gesetzlichen Vertreters“ eine E-Mail-Adresse anzugeben, die von anderen Personen nicht eingesehen werden kann. Für zusätzliche Benutzerinnen und Benutzer ist eine eigene E-Mail-Adresse nötig, um die Berechtigungen eindeutig zuordnen zu können. Für Kunden mit mehreren Betrieben wird der Prozess somit deutlich vereinfacht, da nur mehr ein einziger Zugang benötigt wird. So können je nach angeforderter Berechtigungsstufe alle Betriebe und jeweils dazugehörige Betriebsstätten verwaltet werden.

 

Weitere Informationen zum HGV-Service-Portal erteilen gerne die jeweiligen Kontaktpersonen der Abteilungen Personalberatung und Steuerberatung in den HGV-Büros und die Abteilung IT / Online Marketing im HGV Bozen.

 
 
 
 
 
 
  Fachmesse Tipworld vom 7. bis 10. Mai 2022 in Stegen/Bruneck – HGV und HGJ sind wieder dabei!  
 
 

Die Tipworld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zur Traditionsmesse im Pustertal entwickelt. Auch der HGV und die HGJ sind wieder auf der Wirtschaftsschau in Stegen/Bruneck von Samstag, 7., bis Dienstag, 10. Mai 2022, mit einem Stand präsent und laden ihre Mitglieder und Interessierte zum Networking und Verweilen ein. 

Das HGV-Bistro wird dieses Jahr gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern der Landeshotelfachschule Bruneck geführt. Unter dem Motto „Die kulinarische Reise durch das Pustertal“ werden regionale Speisen und Getränke serviert.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HGV stellen am Messestand HGV-Initiativen vor und stehen Ihnen gerne Rede und Antwort.

Erstmalig vertreten auf der Tipwolrd ist dieses Jahr die Vereinigung Südtiroler Gastwirtinnen. Die Mitglieder des Ausschusses stellen interessierten Gastwirtinnen an allen vier Messetagen die Tätigkeiten der Südtiroler Gastwirtinnen sowie die geplanten Aktivitäten für das Jahr 2022 vor.

Der Verein Gastlichkeit in Südtirol stellt die Aktion „Das nenn ich Service! DANKE“ in den Mittelpunkt. Interessierte sind dazu eingeladen, einer Servierfachkraft eine Dankesbotschaft zu hinterlassen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, bei einem Gewinnspiel das eigene Servicewissen zu testen. Als Preis winkt die Teilnahme an einem Knigge-Dinner.

Zusammen mit der Landeshotelfachschule Bruneck stellt die HGJ die Berufe im Hotel- und Gastgewerbe vor. Bei einem Ratespiel können verschiedene Utensilien aus dem Gastgewerbe erraten werden. 

Das genaue Programm finden Sie auf der HGV-Landingpage unter tipworld2022.hgv.it/de/

 
 
 
 
 
 
  Workshop „Emotional Selling“ im Rahmen der Tipworld am 10. Mai 2022  
 
  Wie Sie Ihre Gäste emotional ansprechen und damit besser verkaufen können!  
 
 

Emotionen beeinflussen unser Handeln und unsere Entscheidungen wesentlich – besonders beim Essen und Trinken. Die Wirtschaftspsychologin und Hotelmanagerin Ines Zorn zeigt im Workshop „Emotional Selling“ vom Verein Gastlichkeit in Südtirol auf, welchen Stellenwert die Emotionen in der Gastronomie haben und wie man diese für seine Zwecke nutzen kann.

 

Sie erfahren, wie Sie alle Sinne beim Gast ansprechen und mit positiven Formulierungen gleich eine gute Gästebeziehung aufbauen können. Sie lernen die Macht der nonverbalen Signale kennen. Sie lernen, wie man gezielt positive Emotionen beim Gast wecken und damit Zusatzverkäufe generieren kann. Sie erfahren, wie man Emotionen in den Bewertungsportalen Tripadvisor & Co. geschickt für seine Zwecke nutzen kann. Dazu erhalten Sie praktische Beispiele und probieren Einiges gleich selbst aus.

 

Der Workshop „Emotional Selling“ findet am Dienstag, 10. Mai 2022, von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Rahmen der Fachmesse Tipworld 2022 im Tipworld Forum statt. 

 

Weitere Infos finden Sie hier HIER!

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos. HIER geht’s zur Anmeldung!

 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
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