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HGV-Newsletter vom 22.04.2022
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz verfällt mit 30. April  
 
  UniUrg – Mitarbeiteranmeldungen im Dringlichkeitswege bei geschlossenem Lohnbüro  
 
  Vorabmeldung „Arbeit auf Abruf“  
 
  Unfallmeldungen unverzüglich dem Lohnbüro weiterleiten  
 
 
  Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz verfällt mit 30. April  
 
 

Mit Samstag, 30. April, verfallen weitere Corona-Regelungen. Unter anderem auch die Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz. Somit braucht es am Arbeitsplatz ab Sonntag, 1. Mai, keinen Nachweis mehr, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Dies würde dann auch für Mitarbeitende im Hotel- und Gastgewerbe gelten. Die definitive Entscheidung dazu will die italienische Regierung in der nächsten Woche treffen. Wir werden unsere Mitglieder dann umgehend informieren.

 
 
 
 
 
 
  UniUrg – Mitarbeiteranmeldungen im Dringlichkeitswege bei geschlossenem Lohnbüro  
 
 

Sollten Sie aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z. B. am Wochenende) zusätzliches Personal anmelden müssen, so können Sie in diesen Ausnahmefällen die Meldung anhand des Formulars UNIURG am Tag vor Arbeitsbeginn direkt an das Arbeitsamt (E-Mail: notel@provinz.bz.it) übermitteln.


Das Formular finden Sie auch auf der HGV-WEBSITE unter Dienstleistungen - Personalberatung - Abkommen, Verträge, Vorlagen und Formulare - Mitarbeiteranmeldung - UniUrg.

 

Alternativ dazu wurde vom Arbeitsministerium ein eigener telematischer Dienst eingerichtet, der unter diesem LINK abgerufen werden kann.

 

Die Versandbestätigung des Formulars UniUrg sowie die entsprechende Meldungsnummer, die man nach erfolgter Übermittlung erhält, müssen unverzüglich an Ihr zuständiges Lohnbüro/Ihren Arbeitsrechtsberater weitergeleitet werden.

 
 
 
 
 
 
  Vorabmeldung „Arbeit auf Abruf“  
 
 

Es wird daran erinnert, dass für jeden Beschäftigten, welcher mit dem Vertrag „Arbeit auf Abruf“ eingestellt ist, jeweils vor Arbeitsbeginn eine Mitteilung an das Arbeitsministerium erfolgen muss.

 

Diese Meldung muss vom Arbeitgeber selbst mittels Online-Formular „UNI_INTERMITTENTI“ als xml-File an die E-Mail-Adresse intermittenti@pec.lavoro.gov.it geschickt werden.

Den Link zum Formular und weitere Informationen finden Sie auf der HGV-WEBSITE unter Dienstleistungen - Personalberatung - Abkommen, Verträge, Vorlagen und Formulare - Mitarbeiteranmeldung - Mitteilung Arbeit auf Abruf - Anleitung Mitteilung Arbeit auf Abruf.
Falls das Formular aufgrund technischer Probleme nicht an das Arbeitsministerium übermittelt werden kann, muss die Mitteilung per PEC an das Arbeitsamt Bozen (as.sl@pec.prov.bz.it) geschickt werden. 

 

Beispiel für die zusätzliche Meldung

Der Arbeitsvertrag auf Abruf wurde am 1. April 2022 abgeschlossen und scheint beim Arbeitsamt als regulär gemeldet auf.

Am 25. April 2022 wird der Arbeitnehmer ab 11.00 Uhr und am 28. April 2022 ab 19.00 Uhr gerufen. In diesem Fall muss jeder einzelne Tag mit dem Online-Formular vor effektivem Arbeitsbeginn gemeldet werden. Die geleisteten Arbeitsstunden müssen anschließend im Stundenregister eingetragen werden.

 

Für jede nicht erfolgte Mitteilung, wann der „Abrufler“ seine Arbeit antritt bzw. nicht antritt, sieht das Gesetz Strafen in Höhe von 400 Euro bis 2.400 Euro vor.

 
 
 
 
 
 
  Unfallmeldungen unverzüglich dem Lohnbüro weiterleiten  
 
 

Im Falle eines Arbeitsunfalles ist der Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden eine entsprechende Meldung über den Unfallhergang beim nationalen Unfallinstitut INAIL zu tätigen.

Aus diesem Grund weisen wir nochmals darauf hin, dass etwaige INAIL-Bescheinigungen immer zeitnah per E-Mail dem zuständigen Lohnbüro/Arbeitsrechtsberater weitergeleitet werden müssen.

 
 
 
 
 
 
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