Die italienische Regierung hat Ende Oktober den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 veröffentlicht, das voraussichtlich um Weihnachten endgültig verabschiedet wird. Im Folgenden die wichtigsten Punkte, die jedoch noch abgeändert werden können.
Steuerreform Der Entwurf des staatlichen Haushaltsgesetzes 2022 sieht vor, dass ab dem Jahr 2022 jährlich Finanzmittel in Höhe von 8 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Steuersenkung bereitgestellt werden. Es sollen die Steuersätze der Einkommenssteuer IRPEF und der IRAP gesenkt werden. Es handelt sich dabei um erste Maßnahmen, die im Rahmen einer generellen Steuerreform schon seit Längerem geplant sind.
Wiedergewinnungsarbeiten Die Steuerabzüge für die Wiedergewinnungsarbeiten, für die energetischen Sanierungsmaßnahmen und der sogenannte Gartenbonus werden laut Entwurf ohne Änderungen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Möbelbonus Auch der Möbelbonus wird laut Entwurf bis Ende 2024 verlängert, der Spesenhöchstbetrag wird allerdings ab 2022 von 16.000 Euro auf 5.000 Euro herabgesetzt. Gefördert werden wie bisher Möbel und elektrische Haushaltsgeräte, die ein entsprechendes Energiezertifikat aufweisen.
Fassadenbonus Der Fassadenbonus wird laut dem Entwurf des Haushaltsgesetzes um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, der Fördersatz wird dabei von 90 Prozent auf 60 Prozent reduziert.
Superbonus Der sogenannte Superbonus von 110 Prozent soll für Kondominien bis Ende 2025 verlängert werden, dabei sinkt der Fördersatz jährlich. Für Einfamilienhäuser, Villen und Gebäude bis zu vier Einheiten gilt die Verlängerung nur bis zum 31. Dezember 2022, zudem soll es einige Einschränkungen geben.
Die Abtretung des Steuerguthabens an Dritte, bzw. der Lieferantenrabatt auf der Rechnung wird laut Entwurf des staatlichen Haushaltsgesetzes für die vorgesehenen und oben beschriebenen Maßnahmen bis Ende 2024 verlängert. Für Arbeiten, die den Superbonus betreffen, kann das Guthaben bis zum 31. Dezember 2025 weitergegeben werden.
Steuerbonus für Investitionsgüter Der Entwurf des staatlichen Haushaltsgesetzes sieht zudem vor, dass der Steuerbonus für die Investitionsgüter, die nicht die Kriterien der Begünstigung „Industrie 4.0“ erfüllen, um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2022 verlängert wird. Der Steuerbonus wird von 10 Prozent auf 6 Prozent der Anschaffungskosten herabgesetzt. Im Falle einer Auftragsbestätigung und einer Anzahlung von 20 Prozent des Kaufpreises innerhalb 31. Dezember 2022 kann der Bonus auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden, wenn das betreffende Gut innerhalb 30. Juni 2023 zugestellt bzw. in Betrieb genommen wird.
Für Güter, die die Anforderungen laut Industrie 4.0 erfüllen, soll der Steuerbonus bis zum Jahr 2025 verlängert werden. Die Fördersätze verringern sich je nach Höhe der Neuinvestitionen in den nächsten Jahren laufend.
Sabatini-Förderung Im Entwurf des staatlichen Haushaltsgesetzes ist außerdem festgehalten, dass die Sabatini-Förderung mit neuen Geldmitteln für die Jahre 2022 bis 2026 ausgestattet wird. Es handelt sich bei dieser Förderung um einen Zinsbeitrag für den Ankauf betrieblicher Anlagen. Dabei muss die Finanzierung des Ankaufes über ein konventioniertes Bankinstitut erfolgen. |