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HGV-Newsletter vom 26.10.2021
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Einreisebestimmungen bis 15. Dezember 2021 verlängert  
 
  Beste Südtiroler Vernatsch-Weinkarte 2021 gesucht – Einsendeschluss ist der 29. Oktober 2021  
 
  Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe  
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
  Einreisebestimmungen bis 15. Dezember 2021 verlängert  
 
 

Der italienische Gesundheitsminister hat mit der Verordnung von Freitag, 22. Oktober 2021, die bisher geltenden Einreisebestimmungen zum größten Teil bis Mittwoch, 15. Dezember 2021, verlängert. Im Folgenden eine Übersicht.

 

Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten

Für die Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten (C-Länder) hat sich nichts geändert, d. h. die Einreise ist weiterhin mit dem Green Pass oder einer gleichwertigen Bescheinigung und der Online-Registrierung (EU dPLF) vor der Einreise möglich. Der Nachweis über die Online-Registrierung muss digital oder in Papierform mitgeführt werden. Sollte die Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann auch die Eigenerklärung (Eigenerklärung IT, Eigenerklärung DE, Eigenerklärung ENG) in Papierform ausgefüllt werden.

 

Einreise aus Nicht EU-Ländern

Personen, welche aus den sogenannten D-Ländern einreisen oder sich 14 Tage vor der Einreise nach Italien dort aufgehalten oder diese durchquert haben, müssen bei der Einreise den Green Pass oder eine von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellte gleichwertige Bescheinigung mitführen, aus der hervorgeht, dass sie mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff vollständig geimpft sind, um eine Quarantäne in Italien zu vermeiden.

Bei der Einreise aus Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten von Amerika kann auch der Green Pass oder eine von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellte gleichwertige Bescheinigung vorgewiesen werden, aus der hervorgeht, dass sie in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19 Infektion genesen sind.

 

Zusätzlich zum Impf- bzw. Genesungsnachweis müssen die einreisenden Personen eine Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) mitführen, der innerhalb von 72 Stunden (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 48 Stunden) vor der Einreise durchgeführt worden ist, um in Italien nicht in Quarantäne gehen zu müssen.

 

Nicht geimpfte bzw. nicht genesene Personen müssen weiterhin im Besitz einer Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) sein, der innerhalb von 72 Stunden (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 48 Stunden) vor der Einreise durchgeführt worden ist, sich einer fünftägigen Quarantäne unterziehen und nach Ablauf der Quarantäne einen weiteren Covid-19-Test durchführen.

 

Auch weiterhin müssen vor der Einreise aus diesen Staaten nach Italien die Online-Registrierung (EU dPLF) und die Meldung beim Südtiroler Sanitätsbetrieb vorgenommen werden.

 

Die Einreise aus den sogenannten E-Ländern, also sprich allen restlichen Ländern, die nicht in den Listen A, B, C oder D angeführt werden, ist weiterhin generell verboten, außer in spezifischen Ausnahmefällen, wie z. B. die Einreise aus Arbeitsgründen. Die Einreise nach Italien zu touristischen Zwecken ist weiterhin nicht erlaubt.

 

HIER finden Sie eine aktuelle Übersicht der Bestimmungen für die Einreise nach Italien aus den verschiedenen Staaten.

 

Einreise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

HIER finden Sie eine aktuelle Übersicht der Einreisebestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Italien und dem Ausland aus Arbeitsgründen.

 
 
 
 
 
 
  Beste Südtiroler Vernatsch-Weinkarte 2021 gesucht – Einsendeschluss ist der 29. Oktober 2021  
 
 

Zum dritten Mal prämieren das Tagblatt Dolomiten und der HGV die beste und ansprechendste Vernatsch-Weinkarte in Südtirols Gasthäusern, Restaurants und Hotels. Alle Südtiroler Restaurationsbetriebe und Beherbergungsbetriebe sind eingeladen, mit ihrer Weinkarte an der Aktion teilzunehmen. 

 

Neben dem Wettbewerb um die beste Vernatsch-Weinkarte sucht das Tagblatt Dolomiten bereits zum achten Mal den besten Vernatsch des Jahres 2021 und stellt damit diese Südtiroler autochthone Rebsorte in den Mittelpunkt.

 

Einsenden und gewinnen

Alle Interessierten können den Ausschnitt ihrer Weinkarte mit den angebotenen Vernatsch-Weinen sowie jenen mit den glasweise angebotenen Vernatsch-Weinen (inklusive Angabe der Preise) per Post an den HGV, Stabsstelle Gustelier & Gastro, Schlachthofstraße 59, 39100 Bozen oder per E-Mail an gastro@hgv.it schicken. Bei Einsendungen per Post gilt nicht der Poststempel, sondern der effektive Eingang.

Einsendeschluss ist Freitag, 29. Oktober 2021.

 

Die beste Südtiroler Vernatsch-Weinkarte wird von einer Fachjury unter den eingesandten Weinkarten ausgewählt und gemeinsam mit den besten Vernatsch-Weinen prämiert.

 
 
 
 
 
 
  Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe  
 
  Neue Folge mit dem Sozialwissenschaftler Marco Kovic  
 
 

In der neuen Folge von Future Talks, dem Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe, ist der Sozialwissenschafter Marco Kovic zu Gast. 

Menschen sind systematisch irrational. Und auch wenn sie glauben, sie handeln rational, tun sie das in Wahrheit gar nicht so. Wie diese Erkenntnis genutzt werden kann, auch im unternehmerischen Kontext, wird Sozialwissenschaftler Marco Kovic im Gespräch mit Host Alexandra Silvestri beleuchten. Sind Sie schon angestupst?

Die neue Folge können Sie auf dem Youtube-Kanal des HGV und auf den Plattformen Podigee, Spotify, Deezer und Amazon Music/Audible unter dem Namen „Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe“ anhören.

 
 
 
 
 
 
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