Mit mySanitour+ nimmt nun auch im Tourismussektor ein Gesundheitsfonds für Beschäftigte in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben seine Tätigkeit auf. Darauf einigten sich nach monatelangen Verhandlungen der HGV und die Fachgewerkschaften der lokalen Gewerkschaftsbünde ASGB Handel/Tourismus, CGIL-AGB Filcams Lhfd, Fisascat SGBCISL und UILTuCS TAAS.
Der Gesundheitsfonds im Tourismus wurde bereits 2019 im Landeszusatzabkommen für den Tourismus vorgesehen. Es handelt sich um einen eigenständigen Fonds, der in Zusammenarbeit mit der wechselseitigen Hilfsgesellschaft Mutual Help und dem Nationalen Gesundheitsfonds für den Beherbergungssektor FAST verwaltet wird. Sowohl die lokalen Fachgewerkschaften als auch der HGV waren sich einig, dass die Attraktivität des Tourismus als Arbeitgeber gesteigert werden muss. Mit dem nun neu eingerichteten Gesundheitsfonds wurde für die Beschäftigten der Hotel- und Gastronomiebetriebe in Südtirol ein Instrument geschaffen, um ihnen interessante Zusatzleistungen im Bereich Gesundheit und Vorsorge zu bieten. Mit mySanitour+ konnte für den stark von Saisonalität geprägten Tourismussektor eine einzigartige Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge auch für saisonal befristete Mitarbeiter geschaffen werden. Die Erfahrungen in anderen Sektoren zeigen, dass der ergänzende Gesundheitsfonds von den Beschäftigten geschätzt und genutzt wird sowie vielfach auch ausschlaggebend für die Berufswahl ist.
Bei der ersten Vorstandssitzung von mySanitour+ wurde Walter Largher (UILTuCS TAAS) zum Präsidenten und Klaus Berger (HGV) zum Vizepräsidenten gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Heinrich Dorfer, Wilfried Albenberger und Roman Tumler (alle HGV), Alex Piras (ASGB Handel/Tourismus), Antonella Costanzo (CGIL-AGB/Filcams Lhfd) und Ulrike Egger (Fisascat SGBCISL).
Gilt für alle Beschäftigten im Tourismus
Der Gesundheitsfonds gilt für alle Beschäftigten im Tourismussektor (Beherbergungs- und Nichtbeherbergungsbetriebe) mit unbefristetem und befristetem Arbeitsvertrag. Die Einzahlung in diesen Gesundheitsfonds vonseiten der Arbeitgeber erfolgt monatlich über das Modell F24 und beträgt 12 Euro pro Monat für unbefristet Beschäftigte und 13 Euro pro Monat für befristet bzw. saisonal Beschäftigte. Der Leistungsanspruch für die Beschäftigten gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021.
Die Träger des neuen Gesundheitsfonds einigten sich auf eine einmalige Nachzahlung für die Jahre 2019 und 2020 für alle am 1. Januar 2021 unbefristet Beschäftigten und für die Monate Januar bis September dieses Jahres sowohl für befristet und saisonal Beschäftigte als auch für unbefristet Beschäftigte.
Das Haushaltsgesetz des Landes Südtirol sieht für alle jene Betriebe, die nicht die kollektivvertraglichen Verpflichtungen erfüllen, die Anwendung des IRAP-Höchstsatzes vor. Betriebe, welche die Beiträge in den Gesundheitsfonds einzahlen, kommen hingegen in den Genuss des reduzierten IRAP-Satzes.
Das Leistungspaket
In Zusammenarbeit mit dem lokalen, kompetenten und zuverlässigen Partner Mutual Help ist es gelungen, ein überaus attraktives Leistungspaket für Beschäftigte mit befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag zu erstellen. Dieses beinhaltet Facharztuntersuchungen im öffentlichen und privaten Gesundheitssektor, Diagnostik und Laboruntersuchungen, Zahnheilkunde, Krankentransport, chirurgische Eingriffe, Tagegeld bei onkologischen Behandlungen, Sehhilfen und Prothesen, Analysen, Diagnostik und Untersuchungen in der Schwangerschaft, finanzielle Unterstützung bei Hauskrankenpflege oder im Falle von Erwerbsunfähigkeit bzw. Todesfall. Zudem können spezielle Leistungen des nationalen Fonds FAST in Anspruch genommen werden.
Die ersten Einzahlungen in den Gesundheitsfonds mySanitour+ erfolgen mit 16. November 2021. Mit den ersten Auszahlungen der Leistungen an die Anspruchsberechtigten ist mit Anfang 2022 zu rechnen.
Weitere Informationen zum Gesundheitsfonds mySanitour+ erteilt Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner der HGV-Personalberatung in den Büros in Schlanders, Meran, Bruneck, Brixen und Bozen sowie Ihr zuständiges Lohnbüro bzw. Ihr zuständiger Arbeitsrechtsberater. |