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Keine Green-Pass-Pflicht für Schülerinnen und Schüler in der Schulmensa. Dies gilt auch für den Mensadienst in gastgewerblichen Betrieben. |
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In der heutigen Dringlichkeitsmaßnahme (Freitag, 3. September) des Landeshauptmanns Arno Kompatscher ist Folgendes vorgesehen: Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen, und somit auch Schülerinnen und Schüler, die älter als 12 Jahre sind, die im Rahmen der schulischen Tätigkeit die Schulmensa benutzen, sind von der Pflicht, eine sog. grüne Bescheinigung vorzuweisen, befreit.
Diese Befreiung von der Pflicht, den Green Pass vorzuweisen, gilt auch für den Mensadienst für Schülerinnen und Schüler, der von gastgewerblichen Betrieben durchgeführt wird.
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