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HGV-Newsletter vom 10.09.2021
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Covid-19: Richtlinien für den Fixkostenzuschuss wurden geändert  
 
  Informationen der HGV-Steuerberatung  
 
  Wandertag der Südtiroler Gastwirtinnen am 22. September 2021  
 
  Neues HGV-Abkommen: Cibuspay – Smart Business Food  
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
  Achtung: Erneut Zechpreller unterwegs  
 
 
 

Dem HGV sind weitere Zechpreller gemeldet worden, die derzeit in Südtirol unterwegs sind. Es handelt sich dabei einmal um den Herrn K. B., geboren am 19.9.1967 in Singen, Deutschland, und einmal um eine Familie, die bereits Anfang 2020 dem HGV als Zechpreller gemeldet wurde, weil sie in einem Beherbergungsbetrieb im Pustertal ohne zu bezahlen abgereist ist: der Herr R. L., geboren am 12.10.1988 in Rubano in der Region Venetien, die schwangere Frau L. L., geboren am 15.11.2000 in Rubano, und das Kind N. H. L., geboren am 7.12.2017 in Rubano.

 

Der Mann K. B. war kürzlich eine Nacht in einem Beherbergungsbetrieb in Meran zu Gast und ist dort ohne zu bezahlen abgereist.

Die Familie L. hat vor Kurzem eine Nacht in einem Beherbergungsbetrieb in Hafling verbracht und ist dort ohne zu bezahlen abgereist.

 

Sollten sich diese Gäste in Ihrem Betrieb einquartieren wollen, empfiehlt der HGV, den gesamten Übernachtungspreis im Voraus zu verlangen.

 

Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht(at)hgv.it

 
 
 
 
  Covid-19: Richtlinien für den Fixkostenzuschuss wurden geändert  
 
 

Bisher waren Einzelunternehmen, deren Bruttoeinkommen in den Jahren 2019 und 2020 nicht vorwiegend aus den zur Förderung zugelassenen Tätigkeiten herrühren, vom Fixkostenzuschuss betreffend des Corona-Hilfspaketes des Landes ausgeschlossen.

 

Mit Beschluss Nr. 720 vom 24. August 2021, der im Amtsblatt von Donnerstag, 9. September 2021, veröffentlicht wurde, wurde nun vorgesehen, dass auch Einzelunternehmen um diesen Fixkostenzuschuss ansuchen können, wenn das jährliche Bruttoeinkommen aus anderen Tätigkeiten den Betrag von 50.000 Euro nicht überschreitet.

 

Die Anträge für den Fixkostenzuschuss können noch bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.

 
 
 
 
 
 
  Informationen der HGV-Steuerberatung  
 
  Fälligkeiten zum 15. und 30. September 2021  
 
 

Steuerfälligkeit für Betriebe mit ISA

Am 15. September 2021 sind die Steuern aus dem Modell Redditi 2021 für jene Betriebe und deren Beteiligten fällig, deren Tätigkeit der Berechnung der ISA unterliegen. Die geschuldeten Steuern sind ohne Zinsen und Strafen zu entrichten, es ist kein weiterer Einzahlungstermin mit Aufschlag vorgesehen. Innerhalb dieser Fälligkeit ist auch die Ersatzsteuer im Falle einer steuerlichen Aufwertung zu entrichten.

Für die „privaten“ Steuerzahler galt hingegen die ursprüngliche Fälligkeit (30. Juni bzw. 30. Juli 2021).

 

Antrag auf Ermäßigung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Es wird nochmals daran erinnert, dass innerhalb 30. September 2021 ein Antrag für eine Ermäßigung der Gebühren für die Bewirtschaftung der Hausabfälle bei der Gemeinde eingereicht werden kann, wenn die Gemeinde einen diesbezüglichen Beschluss innerhalb Juli gefasst hat.

Voraussetzung für die Ermäßigung ist ein Umsatzrückgang von 30 Prozent im Zeitraum von 1. April 2020 bis 31. März 2021 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres.

 

INPS-Beitragsreduzierung für 2021

Mit dem Haushaltsgesetz 2021 wurde eine teilweise Befreiung der INPS-Beiträge für 2021 vorgesehen. Für die Begünstigung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 33 Prozent im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 notwendig. Das Einkommen im Jahr 2019 darf maximal 50.000 Euro betragen. Für Gastwirtinnen und Gastwirte betrifft die Befreiung nur die sog. Fixraten 2021, die bis 31. Dezember 2021 fällig sind. Unternehmerinnen und Unternehmer, die zusätzlich einen Lohn aus einem abhängigen Arbeitsverhältnis oder eine Pension beziehen, sind von der Begünstigung ausgeschlossen.

Der Antrag an die INPS ist innerhalb 30. September 2021 einzureichen.

 

Bonus für Desinfektionsmaßnahmen

Mit dem Dekret Sostegni-bis wurde ein weiteres Mal ein Bonus für die Desinfektionsmaßnahmen im Betrieb und für den Ankauf von Schutzausrüstung vorgesehen. Der Bonus in Höhe von 30 Prozent wird auf die genannten Ausgaben in den Monaten Juni, Juli und August 2021 gewährt und kann maximal 60.000 Euro betragen.

Der entsprechende Antrag kann im Zeitraum von 1. Oktober bis 4. November 2021 eingereicht werden.

 

Werbebonus 2021

Das Zeitfenster für den Antrag auf Vormerkung für den Werbebonus 2021 wurde um einen weiteren Monat (Oktober) verschoben. Der Antrag für die im Jahr 2021 getragenen Werbeausgaben kann somit im Zeitraum von 1. bis 31. Oktober 2021 eingereicht werden. Die bereits im März 2021 eingereichten Anträge sind weiterhin gültig. Von 1. bis 31. Januar 2022 sind dann die effektiv getragenen Werbeausgaben zu dieser Antragstellung für 2021 mitzuteilen.

 
 
 
 
 
 
  Wandertag der Südtiroler Gastwirtinnen am 22. September 2021 in Villnöß  
 
  Anmeldeschluss ist der 17. September 2021  
 
 

Am Mittwoch, 22. September 2021, findet ein Wandertag für Südtirols Gastwirtinnen statt. 

Ein Shuttlebus bringt die Teilnehmerinnen von der Autobahnausfahrt Klausen zum Aperitif beim Viel Nois Guest House in St. Peter in Villnöß. Die Getränke für den Aperitif werden von der Firma Getränke Ossanna zur Verfügung gestellt. Anschließend geht es mit dem Bus weiter zum Parkplatz Zans, wo die Gastwirtinnen von der HGV-Ortsgruppe Villnöß in Empfang genommen werden. Gemeinsam wird dann zum Mittagessen auf die Gampenalm gewandert. Am Nachmittag geht es wieder zu Fuß zurück zum Parkplatz und mit dem Shuttlebus nach Klausen. 

 

Die Teilnahmegebühr beträgt 51 Euro und beinhaltet die kulinarische Begrüßung im Viel Nois, das Mittagessen (ohne Getränke) auf der Gampenalm und den Shuttlebus. 

Die Teilnahmegebühr wird vor Ort eingesammelt. Die Veranstaltung ist den Gastwirtinnen der HGV-Mitgliedsbetriebe vorbehalten.

 

Alle Teilnehmerinnen müssen über einen gültigen Green Pass verfügen. Im Shuttlebus muss eine chirurgische oder FFP2-Maske getragen werden.  

 

Programm: 

  • 9 Uhr: Start Shuttlebus Autobahnausfahrt Klausen (Brunnerhof); Aperitif beim Viel Nois Guest House in St. Peter 
  • 10.15 Uhr: Weiterfahrt zum Parkplatz Zans; Empfang durch die HGV-Ortsgruppe Villnöß
  • 12.30 Uhr: Mittagessen auf der Gampenalm 
  • 16 Uhr: Rückfahrt mit dem Shuttlebus nach Klausen 
 
 
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  Neues HGV-Abkommen: Cibuspay – Smart Business Food  
 
 

Cibuspay, gegründet von zwei Bozner Gastronomen, betreibt eine Bezahl-App und Webplattform für das Mitarbeiter-Essen und den Business-Lunch von Unternehmen und Geschäftstreibende.

 

Dabei laden die Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber ein Guthaben auf, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den teilnehmenden Bars oder Restaurants ausgeben können. Nach dem Essen bezahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt über ihr Smartphone.

 

Die Gastwirtin bzw. der Gastwirt muss die Bezahlung – ebenfalls per Smartphone oder Computer – einfach nur akzeptieren. Alles passiert digital, ohne dass ein POS-Gerät oder ein Essensgutschein benutzt wird.

 

Große Vorteile für die Gastronomen:

  • Wesentlich geringere Provisionen als bei Essensgutscheinen
  • Unverzügliche und automatische Abrechnung durch Cibuspay
  • Der Gastwirt bzw. die Gastwirtin erhält den Betrag innerhalb einer Woche
  • Kostenloser Service über die Web-App
  • Keine versteckten Kosten

 

Sondervorteile für HGV-Mitglieder

Ein Überblick über das gesamte Leistungsangebot und die für HGV-Mitglieder reservierten Sonderkonditionen finden sie unter www.cibuspay.it/hgv oder auf der HGV-Website unter der Rubrik HGV, Mitgliedsvorteile, Sparen mit dem HGV, Gastronomie und Hotelbedarf bzw. direkt HIER!

Kontakt: 
Cibuspay Srl, Romstraße 80, Bozen; Ansprechperson: Nick Preda, Tel. 389 16 13 784, n(at)cibuspay.it

 
 
 
 
 
 
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  Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe  
 
 
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Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
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