Steuerfälligkeit für Betriebe mit ISA
Am 15. September 2021 sind die Steuern aus dem Modell Redditi 2021 für jene Betriebe und deren Beteiligten fällig, deren Tätigkeit der Berechnung der ISA unterliegen. Die geschuldeten Steuern sind ohne Zinsen und Strafen zu entrichten, es ist kein weiterer Einzahlungstermin mit Aufschlag vorgesehen. Innerhalb dieser Fälligkeit ist auch die Ersatzsteuer im Falle einer steuerlichen Aufwertung zu entrichten.
Für die „privaten“ Steuerzahler galt hingegen die ursprüngliche Fälligkeit (30. Juni bzw. 30. Juli 2021).
Antrag auf Ermäßigung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle
Es wird nochmals daran erinnert, dass innerhalb 30. September 2021 ein Antrag für eine Ermäßigung der Gebühren für die Bewirtschaftung der Hausabfälle bei der Gemeinde eingereicht werden kann, wenn die Gemeinde einen diesbezüglichen Beschluss innerhalb Juli gefasst hat.
Voraussetzung für die Ermäßigung ist ein Umsatzrückgang von 30 Prozent im Zeitraum von 1. April 2020 bis 31. März 2021 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres.
INPS-Beitragsreduzierung für 2021
Mit dem Haushaltsgesetz 2021 wurde eine teilweise Befreiung der INPS-Beiträge für 2021 vorgesehen. Für die Begünstigung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 33 Prozent im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 notwendig. Das Einkommen im Jahr 2019 darf maximal 50.000 Euro betragen. Für Gastwirtinnen und Gastwirte betrifft die Befreiung nur die sog. Fixraten 2021, die bis 31. Dezember 2021 fällig sind. Unternehmerinnen und Unternehmer, die zusätzlich einen Lohn aus einem abhängigen Arbeitsverhältnis oder eine Pension beziehen, sind von der Begünstigung ausgeschlossen.
Der Antrag an die INPS ist innerhalb 30. September 2021 einzureichen.
Bonus für Desinfektionsmaßnahmen
Mit dem Dekret Sostegni-bis wurde ein weiteres Mal ein Bonus für die Desinfektionsmaßnahmen im Betrieb und für den Ankauf von Schutzausrüstung vorgesehen. Der Bonus in Höhe von 30 Prozent wird auf die genannten Ausgaben in den Monaten Juni, Juli und August 2021 gewährt und kann maximal 60.000 Euro betragen.
Der entsprechende Antrag kann im Zeitraum von 1. Oktober bis 4. November 2021 eingereicht werden.
Werbebonus 2021
Das Zeitfenster für den Antrag auf Vormerkung für den Werbebonus 2021 wurde um einen weiteren Monat (Oktober) verschoben. Der Antrag für die im Jahr 2021 getragenen Werbeausgaben kann somit im Zeitraum von 1. bis 31. Oktober 2021 eingereicht werden. Die bereits im März 2021 eingereichten Anträge sind weiterhin gültig. Von 1. bis 31. Januar 2022 sind dann die effektiv getragenen Werbeausgaben zu dieser Antragstellung für 2021 mitzuteilen. |