Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden,
dann klicken Sie bitte hier.
 
HGV-Newsletter vom 20.08.2021
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Covid-19-Test-Möglichkeiten für Heimreise ausgebaut  
 
  Welche Apotheken bieten vergünstigte Tests an?  
 
  Ausländische Aufenthaltsgenehmigungen der Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern  
 
  Covid-Darlehen: längere Laufzeiten beschlossen  
 
 
  Covid-19-Test-Möglichkeiten für Heimreise ausgebaut  
 
  HGV hat neues Abkommen ausgehandelt  
 
 

Der HGV war in den vergangenen Wochen auf Landesebene sehr bemüht, heimreisenden deutschen Gästen die Möglichkeit für einen Corona-19-Testnachweis anzubieten. Die bekannten Test-Stationen in Südtirol, wie etwa die Apotheken, sind nicht ausreichend und weitere Teststationen scheinen an der Verfügbarkeit von Personal derzeit nicht machbar zu sein. Aus diesem Grund wurde nach neuen und unkomplizierten Testmöglichkeiten für deutsche Gäste zum Zweck der Heimreise gesucht. Mit zwei Partnern wurde nun ein Abkommen ausgehandelt.

 

So bietet die deutsche Firma COTEON GmbH Testnachweise aufbauend auf Online-Schnelltests (Selbsttests) an. Die digitalen COVID-19-Online-Tests können dabei schnell und ortsungebunden durchgeführt werden. Diese Antigen-Selbsttests werden online über das Internet zertifiziert und gelten als Test-Zertifikate für die Heimreise deutscher Gäste.

 

Wie funktionieren die Online-Schnelltests?

Über die Website www.coteon.de kann die gewünschte Anzahl an Test-Kits bestellt werden. Nach einer automatischen Identifizierung über eine WebID wird der Test online vor laufender Kamera durchgeführt. Ein geschulter Videoagent überprüft die korrekte Testdurchführung sowie das Testergebnis. Sofern das Video der Prüfung Stand hält, erhält man in der Regel innerhalb von ein bis zwei Stunden das Zertifikat.

Weitere Infos zum Angebot von COTEON und der Link zu den Selbsttests HIER.

 

Derzeit wird von COTEON eine eigene Landingpage erstellt, über die HGV-Mitglieder ihren deutschen Gästen die Schnelltests zu günstigen 14,90 Euro anbieten können. Nähere Infos dazu folgen, sobald die Landingpage online geschaltet ist.

 

Alternativ ist es möglich, Test-Kits aus dem Handel zu nutzen und allein das Zertifikat über COTEON zu erwerben. Essenziell ist, dass die verwendeten Test-Kits den von COTEON vorgegeben Standards entsprechen. HIER findet sich eine Übersicht der derzeit von COTEON angebotenen Test-Kits.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich in dieser Übersicht auch folgende Tests befinden:

  • JOYSBIO (Tianjin) Biotechnology Co., Ltd. SARS-CoV-2 Antigen Rapid Test Kit (Colloidal Gold immunochromatography). Dieser Test wird aktuell vom HGV aufgrund der Konvention mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb zur Verfügung gestellt.  
  • Roche (SD BIOSENSOR) SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasal. Dieser Test wird aktuell vom HGV aufgrund der Konvention mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb zur Verfügung gestellt.  
  • Siemens Healthineers CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Test. Diesen Test können HGV-Mitglieder zu vergünstigen Konditionen aufgrund einer Konvention zwischen HGV und Siemens Healthineers erwerben. HIER finden Sie weitere Infos dazu.

 

Wichtiger Hinweis: Die von COTEON angebotenen Corona-Tests gelten für die Rückreise nach Deutschland und können nicht für den Green Pass in Südtirol genutzt werden.

 
 
 
 
 
 
  Welche Apotheken bieten vergünstigte Tests an?  
 
 

Von 107 Apotheken sind laut Stand 13. August insgesamt 67 Apotheken dem Abkommen zwischen Sanitätsbetrieb Südtirol und der Apothekervereinigung Federfarma beigetreten. HIER finden Sie in der dritten Spalte der Tabelle alle Apotheken, welche Corona-Tests zu einem gedeckelten Preis anbieten.

Der HGV bemüht sich darum, dass weitere Apotheken dem Abkommen beitreten.

 
 
 
 
 
 
  Ausländische Aufenthaltsgenehmigungen der Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern  
 
 

In den letzten Wochen wollten Personen mit einem ausländischen Reisetitel und einer ausländischen Aufenthaltsgenehmigung in Südtirol als Mitarbeiter angemeldet werden. Wir erinnern jedoch daran, dass die Mitarbeiter immer eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, die von einer italienischen Behörde ausgestellt wurde, damit sie rechtmäßig gemeldet werden können.

Sogar die dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen, die von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt worden sind (sog. long term residence UE) müssen in Italien über das Quotensystem umgewandelt werden und von einer italienischen Behörde erlassen werden.

Sollten Nicht-EU-Bürger ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung beschäftigt werden, können Haft- und Geldstrafen für den Betrieb anfallen.

 
 
 
 
 
 
  Covid-Darlehen: längere Laufzeiten beschlossen  
 
 

Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 10. August, nach entsprechender Klärung durch die zuständige EU-Kommission, die Laufzeiten der begünstigten Darlehen für Unternehmen an die neuen Richtlinien angepasst.

 

Ende Februar hat die Landesregierung ein Einvernehmensprotokoll mit Banken und Garantiegenossenschaften über die Zurverfügungstellung von auch größeren Krediten zur Liquiditätsbeschaffung unterzeichnet. Die darin vorgesehenen Laufzeiten für begünstigte Darlehen wurden nun angepasst. Das bedeutet, dass für neue Darlehen längere Laufzeiten möglich sind. Die neuen Laufzeiten sind:

  • Kleinkredite bis 35.000 Euro: 8 Jahre (bisher 5 Jahre), davon bis zu 12 Monate tilgungsfrei
  • Kleinkredite bis 30.000 Euro: 15 Jahre (bisher 15 Jahre), davon bis zu 24 Monate tilgungsfrei, Verringerung der Garantieleistung von 100% auf 90%
  • Finanzierungen von 35.000 bis 300.000 Euro: 8 Jahre (bisher 6 Jahre), davon bis zu 24 Monate tilgungsfrei
  • Finanzierungen von 300.000 bis 1.500.000 Euro: 8 Jahre (bisher 6 Jahre), davon bis zu 24 Monate tilgungsfrei

Genannte Darlehen werden durch Zinsbeiträge sowie durch die gänzliche oder teilweise Rückerstattung der Garantiekosten unterstützt. Die neuen Finanzierungen dürfen nicht zur teilweisen oder vollständigen Tilgung von zuvor aufgenommenen Bankschulden verwendet werden. Die Kleinkredite bis 30.000 Euro dürfen zudem folgende Werte nicht überschreiten:

  • 25 Prozent der Gesamteinnahmen des letzten verfügbaren Geschäftsjahres
  • das Doppelte der Personalausgaben des letzten verfügbaren Geschäftsjahres

 

Für genannte Kredite kann innerhalb 15. Oktober 2021 angesucht werden. Grundsätzlich ist – wie bei jedem Kredit – die Rückzahlungsfähigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls auf Anfrage der Bank mittels entsprechender Liquiditätsberechnungen zu belegen.

 

Gerne steht die HGV-Unternehmensberatung für weitere Informationen unter Tel. 0471 317 780 oder unternehmensberatung@hgv.it zur Verfügung.

 
 
 
 
 
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
 
 
  Sparen mit dem HGV  
 
  Der HGV bietet seinen Mitgliedern direkte „geldwerte“ Vorteile. Dank mehrerer Abkommen mit zahlreichen Unternehmen und Einrichtungen ist es möglich, HGV-Mitgliedern in den unterschiedlichsten Bereichen besondere Konditionen zu bieten.  
 
 
Nutzen Sie die Vorteile!
 
 
 
 
  Der HGV-Pressespiegel  
 
  Ob touristische, wirtschaftspolitische oder lokale Themen: Der HGV-Pressespiegel gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die tagesaktuellen Themen im Hotel- und Gastgewerbe in Südtirol und über die Landesgrenzen hinaus.  
 
 
Klicken Sie rein!
 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
Facebook
 
 
 
Sie möchten unseren Newsletter nicht mehr erhalten? Sie können ihn jederzeit abbestellen, indem Sie hier klicken!