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HGV-Newsletter vom 12.08.2021
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Kostengünstigere Antigen-Schnelltests über Apotheken  
 
  Green Pass für die Gastronomie  
 
  Gespräche über sichere Herbst- und Wintersaison  
 
  Aussprachen mit Landeshauptmann und Landesrat zum Thema Förderungen  
 
  Baukostenabgabe von unterirdischer Baumasse: Reduzierung oder Befreiung ist möglich  
 
 
  Geschätzte Funktionärinnen und Funktionäre!  
 
 
 

Vorab möchte ich Euch darüber informieren, dass im Laufe der nächsten Woche unsere Mitglieder einen Brief erhalten werden, in dem sie ersucht werden, den Mitgliedsbeitrag für das heurige Jahr zu überweisen. Anfang dieses Jahres hat sich der Landesausschuss des HGV mit dem Mitgliedsbeitrag 2021 befasst, und einstimmig beschlossen, diesen für heuer einzuheben, jedoch erst in der zweiten Augusthälfte. Zugleich wurde beschlossen, den Mitgliedsbeitrag für 2021 nicht zu erhöhen.

 

Wie Euch bekannt, hat der HGV im Jahr 2020 den Mitgliedsbeitrag gänzlich ausgesetzt, was von unseren Mitgliedern geschätzt wurde. Seit Ausbruch der Pandemie war es uns wichtig, unsere Mitglieder und Dienstleistungskunden bestmöglich durch diese schwierige Zeit zu begleiten.

Die Pandemie ist aber noch nicht vorbei, auch wenn man inzwischen Mittel in der Hand hat, um das Virus zu besiegen. Trotzdem wird der HGV weiterhin gefordert sein, seine Mitglieder so optimal wie möglich zu beraten und zu unterstützen.

Dafür ist eine bestimmte finanzielle Ausstattung notwendig, die der Mitgliedsbeitrag sichert.

Herzlichen Dank für Eure Mithilfe!

 
 
 
 
  Kostengünstigere Antigen-Schnelltests über Apotheken  
 
 

Seit kurzem bieten die Apotheken in Südtirol kostengünstigere Antigen-Schnelltests an. 8 Euro für Personen von 12 bis 18 Jahren und 15 Euro für Personen ab 18 Jahren. Diese Tarife können auch von ausländischen Gästen in Anspruch genommen werden.

 

Nachdem das Abkommen erst am Freitag letzter Woche abgeschlossen wurde, kommt das Angebot erst allmählich in Schwung. Der HGV erachtet aber einen Ausbau des Testangebotes für erforderlich, vor allem für Gäste aus dem Ausland. Wir haben deshalb bei verschiedenen Stellen interveniert. Auch die IDM mit Präsident Hansi Pichler setzt sich mit Nachdruck dafür ein. Seit Montag, 2. August, müssen die deutschen Gäste bei ihrer Einreise nach Deutschland entweder einen Impf- oder Genesungsnachweis oder einen gültigen Antigen-Schnelltest mitführen. Gerade für die jüngeren Gäste ist dies problematisch. Unser Bemühen ist es, dass unsere deutschen Gäste bei ihrer Abreise in Südtirol ohne großen Aufwand und in allen Gebieten des Landes den Antigen-Schnelltest in Anspruch nehmen können, sollte er erforderlich sein.

 
 
 
  Green Pass für die Gastronomie  
 
 

Seit Freitag, 6. August, müssen Gäste, wenn sie im Inneren von Speise- und Schanklokalen Platz nehmen wollen, einen Green Pass vorlegen, der den Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Antigen-Schnelltests erbringt. Als HGV haben wir diese Maßnahme bejaht unter der Voraussetzung, dass damit unsere Betriebe wegen steigender Infektionszahlen nicht wieder geschlossen werden. Der HGV unterstützt deshalb auch die Ausweitung der Green Pass auf andere Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens proaktiv.

 
 
   
 
 
  Gespräche über sichere Herbst- und Wintersaison  
 
 

Die Herbst- und vor allem die Wintersaison darf nicht ein weiteres Mal ins Wasser fallen. Um dies zu verhindern, rechtzeitig die Rahmenbedingungen für eine sichere Wintersaison zu erarbeiten und bei den zuständigen Ministerien zu deponieren, fanden in den letzten Wochen mehrere Treffen mit den Partnern des Wintersportes statt. Der HGV hat den Verband der Aufstiegsanlagenbetreiber und die Verantwortlichen von Dolomiti Superski getroffen, um gemeinsam die Strategie für eine sichere Wintersaison zu erarbeiten und die Vorgehensweise auf nationaler Ebene zu besprechen. Gleichzeitig wurden Landeshauptmann Arno Kompatscher, Tourismuslandesrat Arnold Schuler und Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider ersucht, die Thematik Wintersaison rechtzeitig in den zuständigen Gremien auf nationaler Ebene zur Sprache zu bringen. Landeshauptmann Kompatscher hat inzwischen vom italienischen Gesundheitsminister das Signal erhalten, alles unternehmen zu wollen, dass die italienischen Skigebiete in der kommenden Wintersaison öffnen können.

Innerhalb der Federalberghi habe ich im Juli darauf gedrungen, das Thema Wintersaison auf die Agenda zu nehmen. Als Sprecher der Berggebiete in der Federalberghi habe ich den Auftrag gegeben, alle Regionen, in denen sich Skigebiete befinden, zu einem Treffen einzuladen, um zusammen mit den Seilbahnbetreibern ein gemeinsames Positionspapier zu erarbeiten, welches in der Folge dem italienischen Tourismusminister überreicht wird. Dieser hat mir bei diversen Treffen versichert, sich mit ganzer Kraft dafür einzusetzen, dass die Wintersaison im November/Dezember regulär starten kann.

 
 
 
  Aussprachen mit Landeshauptmann und Landesrat zum Thema Förderungen  
 
 

In den vergangenen Tagen bot sich die Möglichkeit für mehrere politische Gespräche mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler. Zwei Schwerpunkte waren die Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Hotellerie und Gastronomie sowie die Finanzierung des touristischen Marketings. Als HGV erkennen wir die Leistungen des Landes an, das zusätzlich zu den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen mit den Fixkostenzuschüssen und den Verlustbeiträgen einen eigenen starken Hebel geschaffen hat. Auf Grund der Kriterien sind jedoch zahlreiche Betriebe durch den Rost gefallen. Deshalb wurde ein Nachbessern der Kriterien und eine weitere Unterstützungsmaßnahme – wie sie uns eigentlich schon im Frühjahr versprochen wurde – ein weiteres Mal mit Nachdruck eingefordert. Auch auf einen Erlass bzw. eine Reduzierung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) hat der HGV erneut gepocht.

Wir sind dabei in enger Abstimmung mit unserem Landtagsabgeordneten Helmut Tauber, der die Problematik mehrfach in den politischen Gremien zur Sprache gebracht hat und weiterhin sich für eine Lösung einsetzt.

 
 
 
  Baukostenabgabe von unterirdischer Baumasse: Reduzierung oder Befreiung ist möglich  
 
  HGV-Vertreter sollen bei der Gemeinde vorstellig werden  
 
 

Die am 30. Juli 2021 in Kraft getretene Änderung des Landesgesetzes Raum und Landschaft sieht nun ausdrücklich vor, dass die Gemeinden mittels Verordnung eine Befreiung oder eine Reduzierung der Baukostenabgabe für die unterirdische Baumasse vorsehen können. 

Wir empfehlen unseren HGV-Vertretern vor Ort, sich beim Bürgermeister bzw. bei der Bürgermeisterin und/oder Referent/in für Tourismus für eine Reduzierung bzw. Befreiung von der Baukostenabgabe von unterirdischer Baumasse der gastgewerblichen Betriebe einzusetzen. Somit könnte man vor Ort die gastgewerblichen Betriebe wirkungsvoll unterstützen.

Die Baukostenabgabe kann bis zu 3 Prozent der Baukosten je Kubikmeter, wie von der Landesregierung festgelegt, betragen. Bereits hier besteht die Möglichkeit, für Baumasse mit der Zweckbestimmung gastgewerbliche Tätigkeit einen reduzierten Prozentsatz vorzusehen.

Hinsichtlich der Möglichkeit, die Baukostenabgabe für unterirdisches Volumen zu reduzieren bzw. dieses ganz zu befreien, sollte eine vollständige Befreiung der gesamten unterirdischen Baumasse der gastgewerblichen Betriebe angestrebt werden. Zumindest aber sollte eine Befreiung der unterirdischen Keller, Archive, Magazine und Garagen angestrebt werden. 

 

Einige Beispiele einer möglichen Formulierung für die Verordnung:

  • Die Baukostenabgabe ist nicht geschuldet für unterirdisches Volumen, welches Zubehör eines Betriebes ist.
  • Die Baukostenabgabe ist nicht geschuldet für unterirdische Keller und Garagen für Autos, welche Zubehör eines Betriebes sind.
  • Die Baukostenabgabe ist nicht geschuldet für unterirdisches Volumen, welches Zubehör eines Betriebes bildet, wie Garagen für Autos sowie anderes unterirdisches Volumen als Zubehör eines Betriebes, in welchem sich nicht oder nur zeitweilig Personen aufhalten, wie z. B. Keller, Archive, sanitäre Anlagen, Umkleideräume für Mitarbeiter, Waschküche usw.

 

Gerne könnt Ihr diesbezüglich auch die HGV-Rechtsabteilung in Bozen unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it kontaktieren.

 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

wie Ihr seht, erwarten uns neben unserer Arbeit in unseren Betrieben, weiterhin zahlreiche Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir mit vereinten Kräften einen positiven Beitrag für unseren Sektor leisten werden. Inzwischen darf ich Euch weiter eine gute Saison wünschen.

 

Mit besten Grüßen

 

Präsident

Manfred Pinzger

 

 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
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