Beherbergungsbetriebe mit einem SIAE-Jahresabonnement, die der Gemeinde den Zeitraum der Betriebsschließung mittels PEC-E-Mail mitteilen, haben die Möglichkeit, die SIAE-Gebühr aufgrund der effektiv geöffneten Monate berechnen zu lassen. In diesem Fall wird die pauschale Reduzierung der SIAE-Gebühr von 32,5 Prozent auf das Jahresabonnement 2021 nicht gewährt.
Anhand der PEC-Mitteilung an die Gemeinde wird die SIAE die Gebühr für die Monate von der Wiedereröffnung bis zum Ende des Kalenderjahres 2021 berechnen. Teile eines Monats werden als ganzer Monat verrechnet.
Wer sich für diese Berechnungsmethode auf Basis der Monate der tatsächlichen Öffnung entscheidet, muss dem zuständigen SIAE-Büro mittels Eigenerklärung bestätigen, dass die Mitteilung der Betriebsschließung an die Gemeinde erfolgt ist.
Eine Vorlage für die Mitteilung der Betriebsschließung an die Gemeinde finden Sie HIER!
All jene, die bis heute noch kein Schreiben betreffend SIAE-Gebühr erhalten haben, und zwar weder per E-Mail, PEC-E-Mail oder mittels Post, wenden sich bitte innerhalb 30. Juni 2021 an das zuständige SIAE-Büro, das die Position klären wird.
Nachzahlung SIAE-Abonnement 2020
Für Betriebe, welche das SIAE-Abonnement 2020 nicht eingezahlt haben, besteht die Möglichkeit, die Nachzahlung innerhalb 30. Juni 2021 (ohne Strafe) vorzunehmen. In diesem Falle wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige SIAE-Büro. |