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HGV-Newsletter vom 24.06.2021
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Einreise nach Italien: Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich  
 
  Online-Registrierung vor der Einreise nach Italien weiterhin notwendig  
 
  Quarantänepflicht bei Einreise aus Großbritannien und Nordirland  
 
  Update zu den Nasenflügeltests in den Gastbetrieben  
 
  Impfen vor Ort: HGV ruft zu Teilnahme auf  
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
  Die Einreisebestimmungen von Italien  
 
 
 

Gäste aus allen EU- oder Schengen-Staaten, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan können nun mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU (sog. Green Pass), aus dem hervorgeht, dass man geimpft, genesen oder getestet ist, nach Italien einreisen. Geimpfte oder genesene Personen müssen somit nicht mehr ein negatives Covid-19-Testergebnis mitführen.

 

Im Folgenden die Details im Überblick!

 
 
 
 
  Einreise nach Italien: Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich  
 
  Was ist darunter zu verstehen?  
 
 
  • Ein Impfnachweis ist der Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff. Der Impfzyklus muss seit mindestens 14 Tagen abgeschlossen sein.
  • Ein Genesenennachweis ist der Nachweis, in den letzten 6 Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein;
  • Ein Testnachweis ist der Nachweis eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

 

Es ist weiterhin möglich, eine ausgedruckte Bestätigung eines Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweises vorzulegen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht, einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorzuweisen, befreit. 

 
 
 
 
 
 
  Online-Registrierung vor der Einreise nach Italien weiterhin notwendig  
 
 

Vor der Einreise nach Italien muss weiterhin die ONLINE-REGISTRIERUNG über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) vorgenommen werden. Ebenso muss der Nachweis über die Anmeldung digital oder in Papierform mitgeführt werden.


Sollte die Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann auch die Eigenerklärung (Eigenerklärung IT, Eigenerklärung DE, Eigenerklärung ENG) in Papierform ausgefüllt werden.


Auf der Website der Autonomen Provinz Bozen finden Sie weiterführende Informationen.

 
 
 
 
 
 
  Quarantänepflicht bei Einreise aus Großbritannien und Nordirland  
 
 

Personen, welche aus Großbritannien und Nordirland einreisen oder sich 14 Tage vor der Einreise nach Italien dort aufgehalten oder diese durchquert haben, sind zu Folgendem verpflichtet:

 

  • Anmeldepflicht: vor der Einreise das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form - dPLF) auszufüllen und den Nachweis über die Anmeldung digital oder in Papierform mit sich zu führen. Sollte die Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann auch die Eigenerklärung (Eigenerklärung IT, Eigenerklärung DE, Eigenerklärung ENG) in Papierform ausgefüllt werden.
  • Covid-19-Test: im Besitz einer Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) zu sein, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden ist.
  • Quarantänepflicht: sich unabhängig vom Ergebnis des Covid-19-Tests einer 5-tägigen Quarantäne zu unterziehen.
  • Weiterer Covid-19-Test: sich nach Ablauf der 5-tägigen Isolationspflicht einem weiteren Abstrich (Molekular- oder Antigentest) zu unterziehen.
  • Meldung Sanitätsbetrieb: sich bei ihrer Einreise beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes unter DIESEM LINK zu melden.

 

 

Einreise aus Indien, Bangladesch und Sri Lanka weiterhin verboten

Mit der Verordnung des Gesundheitsministers vom 18. Juni 2021 wurden die Einreiseverbote für Indien, Bangladesch und Sri Lanka bis zum 30. Juli 2021 verlängert.

 
 
 
 
 
 
  Update zu den Nasenflügeltests in den Gastbetrieben  
 
 

In diesen Tagen ist mehrmals mitgeteilt worden, dass mit Donnerstag, 1. Juli 2021, der CoronaPass Südtirol zugunsten des digitalen COVID-Zertifikats der EU – sog. Green Pass – ausläuft. In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt gegeben, dass mit den Nasenflügeltests keine Erleichterungen mehr verbunden sein sollen und dass diese Tests auch nicht für den Green Pass der EU gelten.

 

Als HGV warten wir nun auf eine Anpassung der Verordnung, was in den nächsten Tagen der Fall sein wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann aber davon ausgegangen werden, dass die Nasenflügeltests in der Beherbergung und in der Gastronomie weiterhin als freiwilliges Screening-Instrument zur Verfügung stehen werden.

Der HGV wird somit auch künftig Mitgliedsbetriebe unterstützen, die die Nasenflügeltests weiterhin bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anwenden wollen.

 

Als Verband hat die Sicherheit in unseren Betrieben höchste Priorität. Deshalb wollen wir die Aktion Nasenflügeltests fortsetzen. Zudem werden wir uns dafür einsetzen, dass zum gegebenem Zeitpunkt unseren Mitgliedern auch eine neue Art von Selbsttests zur Verfügung gestellt werden. Sobald alle Details geklärt sind, werden wir darüber informieren.

 
 
 
 
 
 
  Impfen vor Ort: HGV ruft zu Teilnahme auf  
 
 

Die Aktion „Impfen vor Ort“ des Südtiroler Sanitätsbetriebs findet weiterhin in mehreren Südtiroler Gemeinden statt. Wir ersuchen Sie, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diese Möglichkeit zu informieren und diese Sonderimpfkampagne tatkräftig zu unterstützen.
 

Eine detaillierte Übersicht über die Impftage, Orte, Uhrzeiten und die Informationen zur Anmeldung finden Sie HIER!

 
 
 
 
 
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
 
 
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