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HGV-Newsletter vom 11.06.2021
 
 
 
   
 
 

Den Kampf gegen die Corona-Pandemie können wir nur gewinnen, indem sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Bitte sensibilisieren Sie dafür auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

 
 
  Manfred Pinzger  
  HGV-Präsident  
 
 
  Geschätzte Funktionärinnen und Funktionäre!  
 
 

Nach einer sehr langen Durststrecke nimmt der Tourismus wieder Schritt für Schritt Fahrt auf. Dennoch dürfen wir nicht so tun, als sei die Pandemie und die Krise vorbei. Viele von uns haben schwere wirtschaftliche Einschnitte erlitten, die auch ein starker Sommer und hoffentlich auch ein starker Herbst nicht wettmachen können. Aus diesem Grund setzen wir uns als HGV weiterhin für Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der gastgewerblichen Betriebe ein. Am Donnerstag, 10. Juni, hatten wir Gelegenheit, mit Tourismuslandesrat Arnold Schuler zahlreiche für uns in diesem Zusammenhang wichtige Anliegen zu besprechen.

 

Gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Helmut Tauber und der Direktion habe ich dabei unterstrichen, dass weitere Fördermaßnahmen zugunsten der Beherbergung und Gastronomie notwendig sind. Einerseits wurde bei der Erarbeitung des jüngsten Landeshilfspaketes (Verlustbeitrag und Fixkostenzuschuss) vom Landesrat angekündigt, dass für die Beherbergung und Gastronomie eine weitere Unterstützungsmaßnahme für die Monate April, Mai, Juni aufgelegt würde. Dafür wurden finanzielle Reserven zurückgestellt. Andererseits sieht das staatliche Dekret „Sostegni“ den sogenannten „fondo per la montagna“ vor. Dieser ist staatsweit mit 700 Mio. Euro dotiert. Jüngst wurde dieser Fonds auf 800 Mio. Euro aufgestockt. Dem Land Südtirol stehen davon rund 91 Mio. Euro zu, die dieses nach eigenen Kriterien einsetzen kann. Somit ist für den HGV klar: Die finanziellen Mittel sind vorhanden, nun muss eine weitere Fördermaßnahme aufgelegt werden. Die Zusicherung des Landesrats, dass er zu seinem Versprechen stehen wird, haben wir mit Wohlwollen vernommen, nun gilt es aber aufs Gaspedal zu drücken. Meine Befürchtung, dass mit den Geldern andere Löcher gestopft werden, ist groß.

 

Einmal mehr gedrängt haben wir bei diesem Austausch auf den Erlass der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für 2021. Diese wurde auf Drängen des HGV vorerst mit Verordnung des Landeshauptmanns bis zum 15. Dezember 2021 aufgeschoben.

Wir haben Landesrat Schuler erneut ersucht, sich für eine komplette Aussetzung der Gemeindeimmobiliensteuer für 2021 einzusetzen und dafür auch die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Auch hier drängt die Zeit, denn die dafür notwendige Bestimmung muss im Sommer in ein Gesetz gegossen werden. Der Staat ist uns hier bereits einen Schritt voraus. Für die Beherbergung wurde die 1. Rate der IMI bereits mittels Bilanzgesetz 2021 erlassen. Mit dem Dekret „Sostegni“ wurde der Empfängerkreis dieser Maßnahme auf all jene Betriebe ausgedehnt, die auch Anrecht auf den vom Dekret „Sostegni“ vorgesehenen Verlustbeitrag haben.

 

Ein weiteres Thema des Treffens mit dem Landesrat waren die Gemeindeabgaben. Auch diesbezüglich pocht der HGV auf eine Entlastung. Bekanntlich wurden diese mit Verordnung des Landeshauptmanns bis zum 30. Juni 2021 aufgeschoben. Dieser Aufschub wurde aufgrund des Ersuchens des HGV beim Landeshauptmann und Landesrat gewährt. Der HGV ist bemüht, bei den Gemeindeabgaben neben dem Aufschub auch eine Entlastung zu erreichen. Diesbezüglich hat der HGV auch mit dem Gemeindenverband Kontakt aufgenommen. Der Rat der Gemeinden hatte sich in der Folge dafür ausgesprochen, die Entwicklungen der nächsten Monate abzuwarten und anschließend eine generelle Bewertung der Situation vorzunehmen, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden. Nachdem eine Bewertung der touristischen Entwicklung des Jahres 2021 erst nach Ablauf des Jahres 2021 möglich ist, soll die Zahlung der einschlägigen Gebühren kurzfristig mittels Verordnung weiter aufgeschoben und präventiv ein Modell erarbeitet werden, um den Sektor zu entlasten.

 

All diese Maßnahmen würden helfen, dem schwer geschädigten Sektor eine weichere Landung zu ermöglichen. Dennoch glaube ich, dass viele Betriebe sich weiter schwertun werden, die eigenen Verbindlichkeiten zu bedienen. Die Pandemie hat sämtliche Pläne über den Haufen geworfen. Als HGV haben wir deshalb auch den Vorschlag für eine Überbrückungsmaßnahme mittels eines zinsbegünstigten Darlehens unterbreitet. Der HGV wird einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten und dann der Politik vorlegen.

 

Landestourismusentwicklungskonzept: Einbindung des HGV unabdingbar

 

Ein letztes dafür nicht weniger wichtiges Thema der Aussprache mit dem Tourismuslandesrat war das Landestourismusentwicklungskonzept. Bei der Klausur des HGV-Landesausschusses wurden mit Landesrat Schuler die Grundzüge der künftigen baulichen Entwicklung im Tourismus besprochen. Nun gilt es, intensiv am Konzept weiterzuarbeiten, wobei unabdingbar ist, dass dies in enger Abstimmung mit dem HGV erfolgt. Dies haben wir klargestellt. Weiters haben wir klargestellt, dass das Landestourismusentwicklungskonzept nicht nur die gastgewerblichen Betriebe umfassen darf. Urlaub auf dem Bauernhof und die Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken (sog. Airbnb-Objekte) dürfen bei der Diskussion um Betten und Nächtigungen nicht außen vor bleiben.

 

Pandemie nicht vorbei – höchste Achtsamkeit geboten

 

Eingangs habe ich gesagt, dass nicht so getan werden darf, als sei die Pandemie vorbei. Das gilt auch für uns selbst. In den letzten Tagen haben Informationen über einen Infektionsherd in einem Südtiroler Hotel die Runde gemacht. Fakt ist, eine Infektion kann in jedem Betrieb auftreten. Deshalb ist es weiterhin wichtig, sich genau an die Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu halten.
 

Ich darf deshalb an die neu überarbeiteten Leitfäden des HGV zur sicheren Gastlichkeit erinnern, welche wir auf unserer Website zur Verfügung stellen. Ebenso erinnern möchte ich an die Nasenflügeltests in den Betrieben. Auch diese tragen zu mehr Sicherheit bei. Deshalb wird der HGV diese Aktion fortsetzen. In diesen Tagen wurde das E-Learning-Tool, mit dem die interessierten Betriebe im Umgang mit den Tests geschult werden, freigeschaltet.
 

Letztendlich – das muss uns allen klar sein – ist aber eine hohe Durchimpfungsrate entscheidend. Nur so ist der Kampf gegen die Pandemie zu gewinnen und sichergestellt, dass die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Tätigkeiten ohne Einschränkungen ausgeführt werden können. Deshalb sollen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür sensibilisiert werden. Voraussetzung für die Vormerkung zur Impfung ist die Eintragung in das System des Südtiroler Gesundheitsdienstes über den Gesundheitssprengel. Hierbei sind der HGV und der Südtiroler Sanitätsbetrieb den interessierten Mitgliedsbetrieben und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern behilflich. Im Newsletter vom 7. Juni wurde über diesen entsprechenden Service informiert. Demnächst werden wir diese Initiative erneut bewerben.
 

Manfred Pinzger
HGV-Präsident

 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
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