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HGV-Newsletter vom 7. Juni 2021
 
 
 
  Corona-Schutzimpfung für Mitarbeiter aus Italien, EU- und Nicht-EU-Ländern  
 
  Eintragung in den Gesundheitsdienst ist Voraussetzung - HGV startet mit Sanitätsbetrieb Aktion zur Erhebung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  
 
 

Eine hohe Durchimpfungsrate ist entscheidend, um den Kampf gegen die Pandemie zu gewinnen und wirtschaftliche und gesellschaftliche Tätigkeiten ohne Einschränkungen ausführen zu können. Besonders wichtig ist das für den Tourismus. Südtirols Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe beschäftigen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem restlichen Italien und dem Ausland. Laut nationalem Impfplan haben auch jene Personen, die sich aus Arbeitsgründen in der Autonomen Provinz Bozen dauerhaft aufhalten, ein Anrecht auf die Corona-Schutzimpfung. Voraussetzung für die Vormerkung zur Impfung ist die Eintragung in das System des Südtiroler Gesundheitsdienstes über den Gesundheitssprengel. Hierbei sind der HGV und der Sanitätsdienst den interessierten Mitgliedsbetrieben und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern behilflich.

 

Wie sieht die konkrete Vorgehensweise aus?

 

Für Mitarbeiter im Besitz einer italienischen Steuernummer, die noch nicht im Südtiroler Gesundheitsdienst eingetragen sind, gilt folgendes: In diesem ONLINE-FORMULAR können die Betriebe die Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eintragen. Dabei ist es wichtig, alle Pflichtfelder exakt auszufüllen, auch die Kodizes der Region und der Provinz (für Italien), bzw. des EU- oder Nicht-EU-Landes, woher der Mitarbeiter stammt.

In dieser TABELLE finden Sie die Kodizes.

 

Achtung: Für jede Mitarbeiterin bzw. jeden Mitarbeiter ist das Online-Formular neu aufzurufen sowie korrekt und vollständig auszufüllen. Nachdem große Sorgfalt beim Ausfüllen notwendig ist, wird empfohlen, dass dies eine Person im Betrieb für die betreffenden Mitarbeiter übernimmt.

Die so eingegebenen Daten werden auf diese Weise dem Südtiroler Sanitätsdienst weitergeleitet. Dieser trägt die betreffenden Mitarbeiter dann in das System des Gesundheitsdienstes ein. Nach Eintragung erhalten die gemeldeten Personen an die angegebene Mail-Adresse den Hinweis, sich nun für einem Impftermin ihrer Wahl vormerken zu können.

 

Der Impftermin kann online unter https://www.coronaschutzimpfung.it oder unter Tel. 0471 100 999 oder Tel. 0472 973 850 (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr) vorgemerkt werden.

 

Hinweis: Derzeit laufen Gespräche, ob neben dieser individuellen Vormerkung auch konzertierte Impfkampagnen auf Gemeindeebene möglich sind.

 

Folgende Impfstoffe kommen in Südtirol zur Anwendung: Pfizer und BioNTech, Moderna, Vaxzevria (ex AstraZeneca) und Johnson & Johnson.

Zur Impfung sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Liste der eingenommenen Medikamente
  • Liste der schwerwiegenden Erkrankungen etc.
  • den ausgefüllten Anamnesebogen (siehe Link unten)
  • die Einverständniserklärung (siehe Link unten).

 

Die Unterlagen zum Download finden Sie unter https://www.coronaschutzimpfung.it/de/downloads.

 

Achtung: Derzeit ist die Vormerkung zur Impfung nur für die Erstimpfung möglich. Der Termin für die Zweitimpfung ist aus dem Impfkalender (siehe den Downloadbereich der Seite „Coronaschutzimpfung“) ersichtlich.

Der Sanitätsbetrieb hat den HGV informiert, dass daran gearbeitet wird, dass jenen Mitarbeitern die 2. Dose verabreicht werden kann, auch wenn sie die 1. Dosis nicht in Südtirol erhalten haben.

 

Weitere Auskünfte erteilt der HGV in Bozen unter Tel. 0471 317 700.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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