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HGV-Newsletter vom 27.05.2021
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Geschützter Strommarkt für kleine und mittlere Unternehmen abgeschafft  
 
  Einmalbeitrag für Saisonmitarbeiter im Tourismussektor  
 
  Das Limit für betriebliches Welfare wird erhöht  
 
  Fernsehsendung „Willkommen – Tourismus in Südtirol“  
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
  Nasenflügeltests für HGV-Mitgliedsbetriebe  
 
  2. Bedarfserhebung – Anmeldeformular ist bis Montag, 31. Mai, 8 Uhr, zuzusenden  
 
 

Die Verteilung der Nasenflügeltests unter unseren Mitgliedern findet großen Anklang. Bereits über 500 Mitglieder haben an der Online-Einschulung teilgenommen und können nun ihre Familienangehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gäste regelmäßig testen. Wir danken diesen Betrieben für das Interesse und auch für die Geduld beim Erhalt der Zugangsdaten und Testkits.

 

Diese Aktion wird fortgesetzt. Dafür wurde eine Rahmenvereinbarung mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb abgeschlossen, welche Folgendes vorsieht:

  • Die kostenlose Bereitstellung von nasalen Antigen-Schnelltests Covid-19, sogenannte Nasenflügeltests, für die Mitarbeitenden und Gäste von HGV-Mitgliedsbetrieben, jeweils für einen Zeitraum von zwei Wochen.
  • Die Eingabe des Testergebnisses in die Datenbank des Südtiroler Sanitätsbetriebes durch eine beauftragte und zuvor geschulte Person.

 

Hinweis: Jene Mitgliedsbetriebe, welche sich beim ersten Aufruf bereits für die Nasenflügeltests gemeldet und die erforderliche Online-Schulung absolviert haben, können nun weitere Testkits nachbestellen.

 

Wie erhalten Sie die Nasenflügeltests des HGV? Was sind die Voraussetzungen dafür? Und wie ist die weitere Vorgehensweise?

 
 
 
LESEN SIE HIER DIE DETAILS DAZU!
 
 
 
  Geschützter Strommarkt für kleine und mittlere Unternehmen abgeschafft  
 
  Wechsel auf den freien Strommarkt nötig - was ist zu tun?  
 
 

Der geschützte Strommarkt für kleine und mittlere Unternehmen wurde mit Januar 2021 abgeschafft. Die Stromkunden des abgeschafften geschützten Marktes befinden sich daher aktuell im Übergang auf den freien Strommarkt.
Dieser Übergang ist zwar von der staatlichen Aufsichtsbehörde ARERA geregelt und erfolgt in zwei Phasen, aber dennoch empfiehlt es sich, selbst aktiv den Wechsel auf den freien Strommarkt in die Hand zu nehmen.

 

Was passiert in den zwei Phasen des Übergangs auf den freien Strommarkt? Was ist zu tun, um die Versteigerung des Stromliefervertrags zu vermeiden? Ist Ihr Betrieb von der Abschaffung des geschützten Strommarktes betroffen?

 
 
  LESEN SIE HIER WEITER!  
 
 
 
 
 
  Einmalbeitrag für Saisonmitarbeiter im Tourismussektor  
 
  Patronate leisten Hilfestellung  
 
 

Saisonmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Tourismussektors können wiederum um einen Einmalbetrag (indennità una tantum omnicomprensiva) von 1.600 Euro ansuchen, falls diese zum Stichtag 26. Mai 2021 in keinem Arbeitsverhältnis standen, kein Arbeitslosengeld (NASpI) oder keine Pension bezogen haben und im Zeitraum von 1. Januar 2019 bis 26. Mai 2021 mindestens 30 Beschäftigungstage aufweisen können.
 

Der Betrag ist steuer- und abgabenfrei und wird vom NISF/INPS ausbezahlt. Hierfür muss von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer innerhalb 31. Juli 2021 ein entsprechender Antrag an das NISF/INPS gestellt werden. Im Moment fehlen jedoch noch die entsprechenden Anleitungen des NISF/INPS dazu.
 

Weitere Informationen und Hilfestellungen erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Patronaten.
 

Hier finden Sie eine Liste der Patronate in Südtirol.

 
 
 
 
 
 
  Das Limit für betriebliches Welfare wird erhöht  
 
 

Auch für das Steuerjahr 2021 wird der Höchstbetrag für die steuer- und sozialabgabenfreien betrieblichen Wertzuwendungen (Welfare) an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Geburtstags-/Weihnachtsgeschenke, Einkaufs-/Benzingutscheine usw.) verdoppelt. Die betrieblichen Wertzuwendungen werden deshalb von 258,23 Euro auf 516,46 Euro erhöht.

 
 
 
 
 
 
  Fernsehsendung „Willkommen – Tourismus in Südtirol“  
 
  Sonntag, 30. Mai, um 20.20 Uhr auf Rai Südtirol  
 
 

Köchinnen und Köche sind Säulen der Tourismuswirtschaft. Sie kennen die Nahrungsmittel, sind Experten am Herd und steuern den Bereich Konservierung. Das Zusammenstellen von Menüs und die Durchführung von Mengen- und Preisberechnungen fallen in ihren Tätigkeitsbereich.
In der Sendung „Willkommen“ wird bei Lehrbetrieben, angehenden Köchen und Ausbildern nachgefragt, um mehr über dieses Berufsbild zu erfahren.

 
 
 
 
 
 
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