Hilfe, der Gast kommt nicht
Stornierung, Nichtankunft, Abbestellung im Restaurant: Bereits bei der Buchung oder Reservierung im Beherbergungsbetrieb oder im Restaurant kann man sich davor schützen. Wir zeigen wie’s geht.
Steuerliche Handhabung von 'Caparra confirmatoria' / Angeld
Die ,caparra confirmatoria' ist eine Sicherstellung und unterliegt somit nicht der Mehrwertsteuer. Deshalb braucht bei Erhalt einer ,caparra' kein Steuerbeleg ausgestellt werden und auch im MwSt-Tagesinkassobuch wird der entsprechende Betrag nicht eingetragen. Nur bei ordentlicher Buchhaltung muss der kassierte Betrag als Verbindlichkeit gegenüber dem Gast verbucht werden.
Bei Abreise des Gastes ist der Steuerbeleg über den Gesamtbetrag der Dienstleistung (inklusive ,caparra') auszustellen und im MwSt-Tagesinkassobuch einzutragen. Die Verrechnung der ,caparra' wird nur als Information auf dem Steuerbeleg vermerkt, ebenso der zu zahlende Differenzbetrag. Nur bei ordentlicher Buchhaltung muss die Verrechnung und das Inkasso des Restbetrages entsprechend verbucht werden, während es bei vereinfachter Buchhaltung genügt, den Gesamtbetrag im MwSt-Tagesinkassobuch einzutragen.
Bei Stornierung, Nichtankunft oder vorzeitiger Abreise des Gastes kann diese Geldsumme vom Hotelier als Schadenersatz einbehalten werden, muss aber nicht als MwSt-pflichtiger Erlös verbucht werden, unabhängig davon ob man die vereinfachte oder ordentliche Buchhaltung führt.
Praktisch in der Praxis
So vereinbaren Sie als Beherbergungsbetrieb eine ‚caparra' bzw. ein ‚Angeld zur Bestätigung':
Empfehlung: |
So vereinbaren Sie als Restaurantbetrieb eine ‚caparra' bzw. ein ‚Angeld zur Bestätigung':
Empfehlung: |
Steuerliche Handhabung von 'Acconto' bzw. 'Anzahlung'
Acconti unterliegen immer der Mehrwertsteuer, weshalb bei Erhalt unbedingt ein Steuerbeleg auszustellen und im Tagesinkassobuch einzutragen ist. Bei Abreise des Gastes werden auf dem Steuerbeleg alle erbrachten Leistungen angeführt, vom Gesamtbetrag wird jedoch das Acconto abgezogen und somit der Differenzbetrag direkt auf dem Steuerbeleg ausgewiesen. Empfehlenswert ist es, dabei auch die Nr. des seinerzeit für das Acconto ausgestellten Steuerbeleges anzuführen. Im MwSt-Tagesinkassobuch wird nur mehr der Differenzbetrag (Gesamtbetrag minus Acconto) eingetragen.
"Acconto" - "Caparra" im Vergleich

Die "caparra" hat gegenüber dem "acconto" einen entscheidenden Vorteil: Sie können die geleistete Geldsumme bei Nichterfüllung des Gastes ohne weiteres einbehalten. Somit ist zumindest ein Teil des entstandenen Schadens gedeckt!
Die Stornoregelung
Eine Stornoregelung bei Beherbergungs- und Restaurantbetrieben sorgt für klare Verhältnisse. Durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Gast im Vorhinein ersparen Sie sich langwierige Prozesse um Ihr Recht im Nachhinein.
Wichtig: Die schriftliche Vereinbarung sollte immer in zweifacher Ausfertigung vorhanden sein. Hotelier bzw. Gastwirt und Gast sollten je ein Exemplar der Vereinbarung erhalten. |
Praktisch in der Praxis
So vereinbaren Sie als Beherbergungsbetrieb eine Stornoregelung:
So vereinbaren Sie als Restaurantbetrieb eine Stornoregelung:
Empfehlung: |








