Beschreibung des Praktikums
Das Praktikum ist für Schüler in der Ferienzeit gedacht, um die Berufswahl durch Erfahrungen in der Arbeitswelt zu erleichtern. Es handelt sich um kein Arbeitsverhältnis.
Bei festgestelltem Missbrauch des Ausbildungs- und Orientierungspraktikums wird dieses als Arbeitsverhältnis betrachtet, und der Betrieb kann für einen Zeitraum von drei Jahren kein Praktikum mehr durchführen.
Dauer des Praktikums
- mindestens 2 Wochen
- maximal 3 Monate pro Jahr und im Ganzen nicht mehr als 6 Monate
Wer kann ein Praktikum absolvieren?
Schüler und Studenten, deren Ausbildung nach der Ferienzeit fortgesetzt wird. Zugelassen sind auch jene Schüler, die die Matura erlangt haben, auch wenn sie keiner Ausbildung nach der Ferienzeit nachgehen. Voraussetzung für Mittelschüler ist der Pflichtschulabschluss (9 Jahre) und die Einschreibung in eine Oberschule oder Berufsschule. Mindestalter: 15 Jahre
Wie viele Praktikanten kann ein Betrieb aufnehmen?
- Betriebe von 1 bis zu 5 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: 1 Praktikant
- Betriebe von 6 bis 19 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: 2 Praktikanten
- Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: 10 Prozent
- Für Saisonbetriebe gilt die Regelung laut Mitteilung des Arbeitsministeriums vom 18. September 1998, wonach Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag jenen mit unbefristetem gleichgestellt sind.
Wer ist für die Genehmigung des Praktikantenvertrages zuständig?
Das sowohl vom Betrieb als auch vom Praktikant ausgefüllte und unterschriebene Abkommen ist beim Arbeitsservice einzureichen.
Der Beginn des Praktikums darf erst nach erteilter Genehmigung durch die Abteilung Arbeit erfolgen.
Taschengeld
Die Landesarbeitskommission empfiehlt für die Praktikanten ein Taschengeld von maximal 600 Euro brutto pro Monat. Die Auszahlung soll über einen regulären Lohnstreifen erfolgen (Artikel 7-bis, V.P.R. 600/73).
Besonderheiten
Der Betrieb versichert den Praktikanten gegen Arbeitsunfälle beim INAIL und sorgt mit einer Versicherung für die zivilrechtliche Haftung.
Informationsblatt zum Ausbildungs- und Orientierungspraktikum 2013
Vorlagen freiwillige Praktikas:
- Servierfachkraft (Kellnerin/Kellner) (209,26KB)
- Servierfachkraft (Baristin/Barist) (209,28KB)
- Köchin/Koch (209,26KB)
- Hotelsekretärin/Hotelsekretär (209,33KB)
- Bürofachkraft (209,82KB)
- Handelskauffrau/Handelskaufmann (220,25KB)
- Schönheitspflegerin/Schönheitspfleger (237,48KB)
- Zimmermädchen (219,00KB)
- Verkäuferin/Verkäufer (209,73KB)
- Individuelle Vorlage für Praktikas (212,94KB)









