Hoteliers- und Gastwirteverband
Befristeter Arbeitsvertrag in Saisonsbetrieben

Beschreibung des Arbeitsverhältnisses
Bei diesem Vertrag wird die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Vorhinein festgelegt. Er läuft mit Erreichen des festgelegten Termins aus, d.h. es bedarf keiner Kündigung. Im Gastgewerbe wird besonders für saisonale Stellen der befristete Vertrag abgeschlossen. Für Arbeitnehmer, die als Ersatz für Mitarbeiter, die wegen Schwangerschaft, Krankheit, Unfall oder Militär, befristet abwesend sind, kann ebenfalls der Zeitvertrag angewandt werden.

Wer kann Arbeitnehmer mit Zeitvertrag einstellen?
Von dieser Regelung können alle Betriebe, unabhängig ob Saison- oder Jahresbetriebe mit Saisontätigkeit, Gebrauch machen, welche an 70 Tagen im Kalenderjahr durchgehend geschlossen oder insgesamt 120 Tage nicht zusammenhängend geöffnet haben. Ausschlaggebend ist auf jeden Fall die effektive Schließungszeit des Betriebes.

Wer kann Arbeitnehmer mit Zeitvertrag aufnehmen?
Alle Arbeitgeber, welche die gesetzliche Regelung des Zeitvertrages einhalten.

Wie wird der Vertrag auf Zeit abgeschlossen?

Der Zeitvertrag muss folgende Angaben beinhalten:

  • Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
  • Datum der Aufnahme
  • Vertragsende bzw. Angabe des zu ersetzenden Arbeitnehmers
  • Einstufung/Qualifizierung
  • Bruttolohn
  • Probezeit
  • Datum und Unterschrift der Vertragspartner

Entlohnung
Die Entlohnung erfolgt laut entsprechender Lohngruppe zuzüglich 8% Saisonzuschlag, berechnet auf Grundlohn, Kontingenzzulage und provinzialem Element.


Auflösung/Enddatum

Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit laufen mit Erreichen des Termins aus. Voraussetzung ist die genaue Angabe des Enddatums oder eines Ereignisses (z.B. Ostern, Allerheiligen). Es genügt nicht, nur „Saisonende“ anzugeben. Fehlt das genaue Enddatum, so muss eine schriftliche Kündigung mit 15 Kalendertagen gemacht werden.

 

a. Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des Arbeitgebers: Falls der Arbeitnehmer ohne Rechtfertigungsgrund oder wegen der Schließung des Betriebes aus Verschulden der Arbeitgebers oder aus diesen anlastbaren Gründen entlassen wird, hat der Arbeitnehmer Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe der Entlohnung, die ihm/ihr vom Tag der Entlassung bis zum Ende der Vertragsdauer zugestanden hätte.

b. Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des Arbeitnehmers: Wird der Zeitvertrag vorzeitig von Seiten des Arbeitnehmers ohne gerechtfertigten Grund aufgelöst bzw. wird ein ungerechtfertigtes Fernbleiben vor Vertragsende festgestellt, so hat der Arbeitgeber das Recht, eine Entschädigung in maximaler Höhe der ihm noch zustehenden Entlohnungen (Lohn 13. und 14. Monatslohn sowie Urlaub und Abfertigung usw.) einzubehalten.


Besonderheiten

Der Saisonvertrag kann für eine maximale Dauer von 10 Monaten abgeschlossen werden. Wird diese Zeitdauer überschritten, so ist dies ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Arbeitsvertrag auf Zeit ist ein befristeter Vertrag und kann in dieser Zeit weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer aufgelöst werden (Ausnahme "giusta causa").

 

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