Im HGV-Förderportal sind alle Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen für die betriebliche Weiterbildung sowie für die Beratung und Wissensvermittlung für gastgewerbliche Betriebe einsehbar:
Fördermöglichkeiten der Südtiroler Tourismuskasse (STK)
Die Südtiroler Tourismuskasse unterstützt die Weiterbildung in gastgewerblichen Betrieben, indem sie Weiterbildungen mitfinanziert und dafür verschiedene Fördermöglichkeiten bietet. Mitglieder der STK können diese Förderung sowohl für den Besuch der Weiterbildungsveranstaltungen im Rahmen des STK/HGV-Kursprogrammes, als auch für die Organisation von firmeninternen Schulungen in Anspruch nehmen.
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Fördermöglichkeiten des Fondo For.Te
Der Fondo For.Te. ist der wichtigste unter den berufsübergreifenden Weiterbildungsfonds und fördert die Weiterbildung im Betrieb durch eine Vielzahl an verschiedenen Fördermöglichkeiten. Es handelt sich dabei um einen nationalen Förderfonds.
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Landesförderung Weiterbildung für gastgewerbliche Betriebe
Gefördert werden Weiterbildungen, die eng mit der betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen oder die Sprachkenntnisse fördern und sich an Angestellte, Inhaberinnen und Inhaber sowie Gesellschafterinnen und Gesellschafter des Betriebes richten. Die Weiterbildung kann direkt im Unternehmen organisiert werden. Es wird aber auch die Teilnahme an verschiedenen Weiterbildungskursen gefördert. Der Beitragssatz beträgt 30 Prozent.
Die Mindestausgabe beträgt 2.000,00 Euro und die förderungsfähige Höchstausgabe 50.000,00 Euro pro Antrag.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Betriebe aus touristisch stark entwickelten Gebieten und Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 1.500.000,00 Euro.
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Landesförderung Beratung und Wissensvermittlung für gastgewerbliche Betriebe
Mit einem Beitragssatz von 30 Prozent können Beratungen und die Vermittlung von Wissen, die von Unternehmen und freiberuflichen Beratern ausgeübt werden, gefördert werden. Darunter fallen zum Beispiel Beratungen zur Marktpositionierung und zur Verbesserung der betrieblichen Organisationsstruktur oder Erhebungen, Studien, Analysen und Forschungsarbeiten mit strategischen, organisatorischen, technologischen oder betriebswirtschaftlichen Zielen. Der Beitragssatz erhöht sich auf 50 Prozent, wenn Sie um die Förderung des Zertifikats „Audit familieundberuf” oder „soziale Verantwortung“ (SA 8000) ansuchen.
Die Mindestausgabe beträgt 2.000,00 Euro und die förderungsfähige Höchstausgabe 50.000,00 Euro pro Antrag.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Betriebe aus touristisch stark entwickelten Gebieten und Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 1.500.000,00 Euro.
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