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HGV-Newsletter vom 18.1.2024
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Neu: Straf-Rechtschutzversicherung exklusiv für die HGV-Mitglieder  
 
  Erneuerung des Rai-Sonderabonnements für TV und Radio für das Jahr 2024  
 
  Gustelier-Trendreise nach Berlin vom 15. bis 17. Mai 2024  
 
  Weitere Vorteile für HGV-Mitglieder  
 
  Entsorgung von Bratfetten und Altölen: HGV hat sich für Lösung eingesetzt  
 
 
  Neu: Straf-Rechtschutzversicherung exklusiv für die HGV-Mitglieder  
 
 

Mit der Mitgliedschaft beim HGV sind zahlreiche attraktive Leistungen verbunden. Nun wurde ein weiterer Mehrwert geschaffen. Der HGV hat über seinen langjährigen Versicherungspartner Assiconsult bei der D.A.S. Assicurazioni S.p.a. zugunsten seiner Mitglieder eine Straf-Rechtschutzversicherung abgeschlossen.

Seit dem 1. Januar 2024 kommen die HGV-Mitglieder exklusiv und automatisch in den Genuss einer Straf-Rechtschutzversicherung, wenn diesen im Rahmen der Ausübung ihrer gastgewerblichen Tätigkeit eine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Übertretung vorgehalten wird. Der Höchstbetrag pro Versicherungsfall beträgt 20.000 Euro. 

 

In den Genuss dieses Versicherungsschutzes kommen folgende Personen:

  • Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhaber,
  • gesetzliche Vertreter und Verwalter des HGV-Mitgliedsbetriebes,
  • Gesellschafter,
  • mitarbeitende Familienmitglieder,
  • im einheitlichen Arbeitsregister eingetragene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • saisonal beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende.

 

Wann die Versicherung greift 

Die Straf-Rechtsschutzversicherung greift für den Fall, dass gegen das HGV-Mitglied ein Strafverfahren wegen einer fahrlässigen Straftat oder einer strafrechtlich relevanten Übertretung, einschließlich solcher, die sich aus Steuer- und Verwaltungsübertretungen ergeben, eingeleitet wird, so z. B. 

  • wenn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird, weil ein Gast auf dem Boden ausgerutscht ist und sich dabei verletzt hat.
  • bei einer vorsätzlichen Straftat, sofern das Verfahren mit einer Archivierung, einer Entlassung, oder einem Freispruch abgeschlossen wird.

Ebenso greift der Versicherungsschutz, wenn gegen eine Verwaltungsstrafe ein hierarchischer Einwand und/oder eine Klage vor dem zuständigen Gericht ersten Grades eingereicht werden muss, so z. B.

  • bei der Vorhaltung von verwaltungsrechtlichen Übertretungen im Bereich der Arbeitssicherheit, der Lebensmittel- und Hygienebestimmungen oder den Bestimmungen zum Datenschutz.

 

Was abgedeckt wird

Die Versicherung übernimmt unter anderem

  • die Kosten für den Rechtsbeistand.
  • die Kosten für gerichtlich bestellte oder von der Partei beauftragte Sachverständige.
  • die Prozesskosten im Strafverfahren.
  • die Kosten für den Beistand eines Dolmetschers in einem Strafverfahren.
  • die Gerichtskosten im Falle einer Verurteilung.
  • bei Verhaftung, drohender Verhaftung oder Strafverfahren im Ausland werden die Kosten für den Beistand eines Dolmetschers, die Kosten für die Übersetzung von Protokollen oder Verfahrensdokumenten sowie die Vorschusskosten für eine eventuelle Kaution gedeckt.
  • bei Übertretungen im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Führen und dem Verkehr von Betriebsfahrzeugen sowie den Fahrzeugen, die auf die gesetzliche Vertretung des HGV-Mitgliedbetriebes und dessen Familienmitglieder lauten. Versichert ist für diese Fälle z. B. die Verteidigung im Strafverfahren, die Erlangung der Freistellung des in einen Verkehrsunfall verwickelten Fahrzeuges, der Einspruch gegen den Entzug des Fahrzeuges und Einwände gegen die Aussetzung oder Aufhebung des Führerscheins nach einem Verkehrsunfall.

 

HGV gibt weitere Auskünfte

Für weitere Informationen oder bei Erhalt einer Mitteilung über die Einleitung eines Strafverfahrens ober eines Verwaltungsverfahrens können sich die Mitglieder an die Rechtsabteilung des HGV wenden unter Tel. 0471 317 760 oder recht(at)hgv.it

 
 
 
 
 
 
  Erneuerung des Rai-Sonderabonnements für TV und Radio für das Jahr 2024  
 
 

Für das Jahr 2024 ist wieder die Rai-Gebühr für Radio- und Fernsehgeräte in gastgewerblichen Betrieben geschuldet. Die Gebühr wurde nicht angehoben. Sie entspricht jener des letzten Jahres. Der letzte Einzahlungstermin ist Mittwoch, der 31.01.2024.

 

Die Erinnerung zur Zahlung der Rai-Gebühr erfolgt über die PEC-E-Mail. Der HGV empfiehlt daher, das eigene PEC-Postfach regelmäßig zu prüfen.

 

Die Zahlung kann weiterhin mittels zugestelltem Posterlagschein, mittels Banküberweisung oder mittels SEPA-Dauerauftrag abgewickelt werden. Damit der SEPA-Dauerauftrag für das Jahr 2024 aktiv ist, musste dieser fristgerecht innerhalb November 2023 beantragt werden. In diesem Fall erhält man dennoch ein Schreiben der Rai mit entsprechendem Posterlagschein, mit den Vermerken „Addebito S.B.F. su C/C presso…“ mit Angabe der eigenen Bank sowie „Bollettino da non utilizzare“. Da der geschuldete Betrag zum Zahlungstermin direkt vom Bankkonto abgebucht wird, ist der Posterlagschein nicht zu berücksichtigen.

Als Rechnung gilt der bezahlte Posterlagschein bzw. im Falle der SEPA-Abbuchung der erhaltene Posterlagschein.

 

HIER finden Sie die Rai-Gebühren 2024 für Radio- und Fernsehgeräte.

 

Rai-Abonnement 2024 für die Privatwohnung

Die Rai-Gebühr für die Privatwohnung wurde von 90 Euro auf 70 Euro reduziert. Auch dieses Jahr wird sie wieder automatisch über die Stromrechnung fakturiert (sofern man einen eigenen Stromanschluss für den privaten Haushalt hat) und ist zusätzlich zum Sonderabonnement für den Betrieb geschuldet.
Wer für den privaten Haushalt hingegen keinen eigenen Stromanschluss besitzt, sondern lediglich einen betrieblichen Stromanschluss hat, ist verpflichtet, die private Rai-Gebühr eigenmächtig über das Modell F24 ebenfalls innerhalb 31. Januar 2024, einzuzahlen.

 

Interessierte finden unter www.abbonamenti.rai.it die geltenden Bestimmungen im Detail.

 
 
 
 
 
 
  Gustelier-Trendreise nach Berlin vom 15. bis 17. Mai 2024  
 
 

Vom Mittwoch, 15. Mai bis Freitag, 17. Mai 2024 führt die Gustelier-Trendreise heuer mit Abflug von Bozen in die pulsierende Metropole Berlin. Tauchen Sie ein in die spannendsten kulinarischen Gegensätze der aktuellen Gastronomie: Es erwarten Sie besondere Sternerestaurants, coole Locations, kuriose Entdeckungen mit speziellem Charme und vieles mehr. Dazu gibt es auch von dem ein oder anderen Koch oder Inhaber einen Einblick hinter die Kulissen! 

 

Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Platz!

Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie HIER.

 

 
 
 
 
 
 
  Weitere Vorteile für HGV-Mitglieder  
 
 

Seit Jahresbeginn können die HGV-Mitglieder die Dienste und Angebote von weiteren Konventionspartnern zu bevorzugten Konditionen nutzen und zwar mit dem Bergsportgeschäft MountainSpirit in Bozen und mit INTERIOS Designstudio in Brixen.  

 

MountainSpirit bietet exklusive Rabatte 

 

Der HGV hat ein Abkommen mit MountainSpirit in der Zwölfmagreinerstraße 8B in Bozen, einem der führenden Bergsportgeschäfte der Region, abgeschlossen. Dieses Abkommen ermöglicht es, allen HGV-Mitgliedern einen exklusiven Rabatt in Höhe von zehn Prozent auf das gesamte Sortiment des Outdoor-Spezialisten zu gewähren.

 

Das Abkommen mit MountainSpirit bietet eine breite Palette von Vorteilen für alle HGV-Mitglieder. Von Kletterausrüstung über Trekking-Schuhe bis hin zu wärmenden Daunenjacken für kalte Wintertouren. Das Bergsportgeschäft in Bozen bietet alles, was Outdoor-Begeisterte brauchen, um sicher und komfortabel die Natur zu erkunden.

 

Um von dem Rabatt Gebrauch zu machen, müssen die Mitglieder an der Kasse ihre Mitgliedsbestätigung (auch über die neue HGV-App möglich) vorweisen. Der HGV-Rabatt ist nicht mit anderen Aktionen des Bergsportgeschäfts kombinierbar.

 

Informationen erteilt das Bergsportgeschäft MountainSpirit unter Tel. 0471053434 oder finden Sie auf der MountainSpirit-Website.

 

INTERIOS – Interior Design – Die Designsparte der Firma Jungmann 

 

INTERIOS, die kreative Abteilung des traditionsreichen Einrichtungshauses Jungmann in Brixen, zeichnet sich durch eine jahrzehntelange Erfahrung in der Einrichtungsbranche aus. Die HGV-Mitglieder können dabei auf ein kompetentes Team, individuelle Beratung und Betreuung und ein starkes Netzwerk von Experten bei der Realisierung ihrer Projekte setzen.

 

Die Leistungen von INTERIOS

  • Individuelle Grundrisse und fotorealistische 3D-Renderings“
  • Innenarchitektur und Raumaufteilung 
  • Einrichtungsplanung mit Farb- und Materialkonzept
  • Maßgeschneiderte Beleuchtungskonzepte
  • Umfassendes Projektmanagement
  • 360 °-Service für eine erfolgreiche Umsetzung

 

Informationen erhalten Sie auf der INTERIOS-Website oder direkt unter der Tel. 0472270000.

 
 
 
 
 
 
  Entsorgung von Bratfetten und Altölen: HGV hat sich für Lösung eingesetzt  
 
 

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Bratfette und Altspeiseöle aus betrieblicher Herkunft gemäß den neuen Bestimmungen als nicht gefährliche Sonderabfälle von den einzelnen Erzeugern, d.h. den gastgewerblichen Betrieben, selbst entsorgt werden. Dieser Dienst wird daher nicht mehr von den Bezirksgemeinschaften durchgeführt. 

 

Der HGV konnte für die korrekte Entsorgung der Bratfette und Altöle die Firma Dabringer GmbH aus Brixen und die Firma Gebr. Santini GmbH aus Bozen gewinnen, landesweit die fachgerechte Entsorgung der Bratfette und Altöle für HGV-Mitgliedsbetriebe kostenlos durchzuführen.

 

Damit ab dem 1. Januar die betrieblichen Bratfette und Altöle weiterhin korrekt entsorgt werden, kontaktieren Sie direkt die Firma Dabringer GmbH unter Tel. 0472 979 700 bzw. info(at)dabringer.it oder die Firma Gebr. Santini GmbH unter Tel. 0471 195 195 bzw. unter logistica(at)grupposantini.com.

 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
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