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HGV-Newsletter vom 06.12.2023
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Hinweise der Rechtsabteilung zum Saisonstart  
 
  Arbeitssicherheit: E-Learning Kurse nun auch in Englisch verfügbar  
 
  Die Dezember-Ausgabe der HGV-Zeitung ist da!  
 
  Entsorgung von Bratfetten und Altölen: HGV hat sich für Lösung eingesetzt  
 
  Sicherheit für Gäste auf den Pisten mit neuer Haftpflichtversicherung „AIG sNow Problem“ – exklusiv für HGV-Mitglieder  
 
 
  Hinweise der Rechtsabteilung zum Saisonstart  
 
 

In Bezug auf die bevorstehende Wintersaison erinnert die Rechtsabteilung die HGV-Mitglieder an die wichtigsten rechtlichen Auflagen. Nachfolgend sind diese aufgeslistet. 

 

Arbeitssicherheit:

  • Aktuelle Risikobewertung (DVR),
  • Ernennung und gültige Ausbildungsnachweise des Arbeitgebers, der selbst die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz (LDAS) übernimmt,
  • Ernennung und gültige Ausbildungsnachweise der Erste-Hilfe- und Brandschutzbeauftragten,
  • gültige Ausbildungsnachweise aller Mitarbeitenden im Bereich Arbeitssicherheit,
  • Bestätigung der erfolgten Unterweisung für alle Mitarbeitenden,
  • Ernennung und Ausbildung des Sicherheitssprechers bzw. eventuelle Verzichtserklärung,
  • Protokoll der periodischen Konferenz zum Arbeitsschutz (für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitenden),
  • Genehmigung einer evtl. installierten Videoüberwachungsanlage,
  • Durchführung der vorgeschriebenen Wartungen der Anlagen.

 

Hygiene & HACCP:

  • Aktueller HACCP-Eigenkontrollplan,
  • Führung der Kontrolllisten (Kühl- und Tiefkühllagerung, Frittieren),
  • Hygieneschulung der Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln umgehen (Küche, Service),
  • Allergenkennzeichnung,
  • Herkunftskennzeichnung.

 

Betriebsführung

  • Seit dem 1. November 2023 muss die Astat-Meldung täglich vorgenommen werden,
  • ab 1. Januar 2024 Neuregelung der Entsorgung von Bratfetten und Altölen beachten.

 

Alle zur Verfügung gestellten Vorlagen und Formulare finden Sie HIER.

 

Weitere Informationen erhalten Sie gerne von der HGV Rechtsabteilung unter der E-mail-Adresse recht(at)hgv.it oder unter der Telefonnummer 0471 317 760. 

 
 
 
 
 
 
  Arbeitssicherheit: E-Learning Kurse nun auch in Englisch verfügbar  
 
 

Bekanntlich haben alle Arbeitgeber die Verpflichtung sicherzustellen, dass sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit die vorgeschriebene Ausbildung, Information und Unterweisung im Bereich der Arbeitssicherheit erfahren.

 

Die Ausbildungspflichten sind gesetzlich genau geregelt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen einen achtstündigen Arbeitssicherheitskurs absolvieren. Der für die Mitarbeitenden im Hotel- und Gastgewerbe (niedriges Risiko) vorgesehene Kurs setzt sich aus vier Stunden allgemeiner Ausbildung und vier Stunden spezifischer Ausbildung zusammen. Alle fünf Jahre ab Kursbesuch muss ein Auffrischungskurs von sechs Stunden absolviert werden.

 

Die Ausbildung der Mitarbeitenden kann neben dem Frontalunterricht auch in Form von E-Learning erfolgen. Seit Kurzem kann der achtstündige Arbeitssicherheitskurs, welcher aus vier Stunden allgemeiner Ausbildung und vier Stunden spezifischer Ausbildung zusammengesetzt ist, auch in englischer Sprache absolviert werden.

 

Die Anmeldung zu den verschiedenen E-Learning Kursen kann weiterhin über die HGV Website erfolgen. HIER gelangen Sie zur Anmeldeseite.

 
 
 
 
 
 
  Die Dezember-Ausgabe der HGV-Zeitung ist da!  
 
 

Die Dezember-Ausgabe der HGV-Zeitung ist da. Bleiben Sie topinformiert und blättern Sie bereits jetzt die aktuelle HGV-Zeitung durch!

 

In der letzten Ausgabe des Jahres werden die Sieger der Publikumswahl „Südtirols beliebteste Bars und Cafés“ vorgestellt, über den ersten „Talents Day“ für das Gastgewerbe berichtet und eine Übersicht der Richtlinien zur Erweiterung von gastgewerblichen Betrieben gegeben. Außerdem sind wieder spannende Fachartikel der HGV-Dienstleistungsabteilungen, wie z. B. die Wartung von Hotelgebäuden oder das Controlling und die Auswirkungen von Zinsen und Inflation, veröffentlicht.

 

So funktioniert’s! Klicken Sie auf den Menüpunkt „Medienarbeit“ in der Rubrik „HGV“ und blättern Sie jetzt schon die Dezember-Ausgabe der „HGV-Zeitung“ durch!

 

Kleinanzeiger

Auch der neue Kleinanzeiger ist bereits online. In den Rubriken Pacht/Verkauf, Einrichtung und Geräte werden verschiedene Objekte aus dem Hotel- und Gastgewerbe feilgeboten. Alle HGV-Mitglieder können kostenlos online Kleinanzeigen aufgeben. Die Anzeige wird jeweils Anfang des nächsten Monats, also kurz vor dem Erscheinen der „HGV-Zeitung“, und in dieser selbst veröffentlicht.

Achtung: Anzeigen zur Mitarbeitersuche (Stellenmarkt) werden nicht publiziert!             

 
 
 
 
 
 
  Entsorgung von Bratfetten und Altölen: HGV hat sich für Lösung eingesetzt  
 
 

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Altspeiseöle aus betrieblicher Herkunft gemäß den neuen Bestimmungen als nicht gefährliche Sonderabfälle von den einzelnen Erzeugern d.h. den gastgewerblichen Betrieben selbst entsorgt werden. Dies wird daher nicht mehr von Bezirksgemeinschaften durchgeführt. 

 

Der HGV konnte für die korrekte Entsorgung der Bratfette und Altöle die Firma Dabringer GmbH aus Brixen und die Firma Gebr. Santini GmbH aus Bozen gewinnen, landesweit die fachgerechte Entsorgung der Bratfette und Altöle für HGV-Mitgliedsbetriebe kostenlos durchzuführen.

 

Damit ab dem 1. Januar die betrieblichen Bratfette und Altöle weiterhin korrekt entsorgt werden, kontaktieren Sie direkt die Firma Dabringer GmbH unter Tel. 0472 979 700 bzw. info(at)dabringer.it oder die Firma Gebr. Santini GmbH unter Tel. 0471 195 195 bzw. unter logistica(at)grupposantini.com.

 
 
 
 
 
 
  Sicherheit für Gäste auf den Pisten mit Haftpflichtversicherung „AIG sNow Problem“ – exklusiv für HGV-Mitglieder  
 
 

Neben dem Verbot, im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss Ski zu fahren, gilt bekanntlich seit Januar 2022, dass Begeisterte des Wintersports (Ski, Langlauf, Rodeln und Snowboard) eine eigene Haftpflichtversicherung vorweisen müssen, wenn sie auf den Pisten unterwegs sind.

 

Es wird den Mitgliedern empfohlen, die Gäste über diese Versicherungspflicht zu informieren.

 

Der HGV hat in Zusammenarbeit mit seinem langjährigen Partner Assiconsult für seine Mitgliedsbetriebe eine passende Lösung ausgearbeitet. Hierzu kann der unten verlinkte Folder mit QR-Code ausgedruckt, gefaltet und sichtbar an der Rezeption aufgestellt werden. 

 

Damit die Gäste den Abschluss bei Bedarf auch bereits vor der Anreise tätigen können und somit die Nutzung der Pisten während des Aufenthalts sorgenfrei gewährleistet ist, kann außerdem der Link aigsnowproblem.easyinsurance.it/hgv in die Buchungsbestätigung eingebaut werden.

 

Der Abschluss der Polizze samt Zahlung erfolgt schnell und problemlos durch den Gast selbst und ohne jeglichen Aufwand oder Kosten für den Betrieb. Nach erfolgter Zahlung erhält der Gast eine Kopie der Versicherungspolizze per E-Mail, welche er bei Bedarf vorweisen kann. Die Leistung kann für einen oder gleich mehrere Tage in Anspruch genommen werden. Versichert sind die Sportarten Ski, Snowboard, Rodeln und Langlauf. Von der Deckung ausgeschlossen sind sämtliche Wettkampftätigkeiten.

 

Den Folder mit dem QR-Code finden Sie HIER. 

 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
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