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Damit bei Ihnen nichts anbrennt!
Brandschutz ist ein wichtiges Thema für jeden Hotel- und Gastbetrieb. So muss jeder Betrieb, der mindestens einen Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt, eine Person zum Brandschutzbeauftragten ernennen. Weiters muss der Eigentümer oder Betreiber eines Betriebes die regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen gewährleisten. Dazu dient das Instandhaltungsbuch. In den darin enthaltenen Kontrollblättern müssen die Ergebnisse der periodischen oder außerordentlichen Kontrollen angegeben und unterschrieben sein. Das Instandhaltungsbuch muss ständig auf dem Laufenden gehalten werden und eventuell bei Kontrollen der zuständigen Behörden und der Feuerwehren zur Verfügung stehen.
Ernennung des Brandschutzbeauftragten
Größe des Files: 27,50kb
Instandhaltungsbuch
Größe des Files: 1.924,00kb
Tel. 0471 317 700
Fax 0471 317 701
E-Mail: info@hgv.it
Web: www.hgv.it
 

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