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Damit bei Ihnen nichts anbrennt!
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Brandschutz ist ein wichtiges Thema für jeden Hotel- und Gastbetrieb. So muss jeder Betrieb,
der mindestens einen Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt, eine Person zum Brandschutzbeauftragten
ernennen. Weiters muss der Eigentümer oder Betreiber eines Betriebes die regelmäßige und fachgerechte
Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen gewährleisten. Dazu dient das Instandhaltungsbuch. In den darin
enthaltenen Kontrollblättern müssen die Ergebnisse der periodischen oder außerordentlichen Kontrollen angegeben
und unterschrieben sein. Das Instandhaltungsbuch muss ständig auf dem Laufenden gehalten werden und eventuell
bei Kontrollen der zuständigen Behörden und der Feuerwehren zur Verfügung stehen.
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