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Hilfe, der Gast kommt nicht
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| Stornierung, Nichtankunft, Abbestellung im
Restaurant: Bereits bei der Buchung oder Reservierung im Restaurant kann man
sich davor schützen. Wir zeigen wie’s geht. |

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,Caparra' bzw. ,Angeld zur Bestätigung' |
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Rechtliche Handhabung von ,Caparra confirmatoria'/Angeld
Die „caparra“ bzw. das „Angeld zur Bestätigung“ ist eine im Voraus vom Gast
gezahlte Geldsumme. Bei Stornierung, Nichtankunft oder vorzeitiger Abreise oder
bei Abbestellung der bestellten Speisen und Getränke kann diese Geldsummer vom
Hotelier oder Gastwirt als Schadenersatz einbehalten werden.

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| Aber Achtung: Wenn Sie
Ihre Verpflichtungen (z.B. durch Überbuchung) nicht
erfüllen, kann der Gast das Doppelte der geleisteten ‚caparra'
zurückverlangen! |
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Steuerliche Handhabung von ,Caparra confirmatoria'/Angeld
Die ,caparra confirmatoria' ist eine Sicherstellung und unterliegt somit nicht der Mehrwertsteuer. Deshalb braucht bei Erhalt einer ,caparra' kein Steuerbeleg ausgestellt werden und auch im MwSt-Tagesinkassobuch wird der entsprechende Betrag nicht eingetragen. Nur bei ordentlicher Buchhaltung muss der kassierte Betrag als Verbindlichkeit gegenüber dem Gast verbucht werden.
Bei Abreise des Gastes ist der Steuerbeleg über den Gesamtbetrag der Dienstleistung (inklusive ,caparra') auszustellen und im MwSt-Tagesinkassobuch einzutragen. Die Verrechnung der ,caparra' wird nur als Information auf dem Steuerbeleg vermerkt, ebenso der zu zahlende Differenzbetrag. Nur bei ordentlicher Buchhaltung muss die Verrechnung und das Inkasso des Restbetrages entsprechend verbucht werden, während es bei vereinfachter Buchhaltung genügt, den Gesamtbetrag im MwSt-Tagesinkassobuch einzutragen.
Bei Stornierung, Nichtankunft oder vorzeitiger Abreise des Gastes kann diese Geldsumme vom Hotelier als Schadenersatz einbehalten werden, muss aber nicht als MwSt-pflichtiger Erlös verbucht werden, unabhängig davon ob man die vereinfachte oder ordentliche Buchhaltung führt.
Praktisch in der Praxis
So vereinbaren Sie als Beherbergungsbetrieb eine ‚caparra' bzw. ein ‚Angeld
zur Bestätigung':


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Empfehlung:
Bei einer Woche Aufenthalt:
Preis für eine Übernachtung multipliziert mit der Anzahl der
Personen

Bei zwei Wochen Aufenthalt:
Preis für zwei Übernachtungen multipliziert mit der Anzahl
der Personen. |
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So vereinbaren Sie als Restaurantbetrieb eine
‚caparra' bzw. ein ‚Angeld zur
Bestätigung':


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Empfehlung:
Die Höhe der ‚caparra' bzw. des ‚Angelds zur
Bestätigung' sollte 30 % des vereinbarten Gesamtpreises für
die bestellten Speisen und Getränke betragen. |
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‚Acconto' bzw. ‚Anzahlung' |
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Rechtliche Handhabung von Acconto/Anzahlung
Beim ‚acconto' kann im Gegensatz zur ‚caparra' die Geldsumme bei Stornierungen,
Nichtankunft oder vorzeitiger Abreise der Gäste, bei Abbestellung der bestellten
Speisen und Getränke von Ihnen als Hotelier und Gastwirt nicht ohne weiteres
einbehalten werden. Sie müssen die geleistete Anzahlung zurückzahlen und in
Folge Schadenersatz verlangen.
Steuerliche Handhabung von Acconto/Anzahlung
Acconti unterliegen immer der Mehrwertsteuer, weshalb bei Erhalt unbedingt ein Steuerbeleg auszustellen und im Tagesinkassobuch einzutragen ist.
Bei Abreise des Gastes werden auf dem Steuerbeleg alle erbrachten Leistungen angeführt, vom Gesamtbetrag wird jedoch das Acconti abgezogen und somit der Differenzbetrag direkt auf dem Steuerbeleg ausgewiesen. Empfehlenswert ist es, dabei auch die Nr. des seinerzeit für das Acconto ausgestellten Steuerbeleges anzuführen. Im MwSt-Tagesinkassobuch wird nur mehr der Differenzbetrag (Gesamtbetrag minus Acconto) eingetragen.
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‚Acconto' - ‚Caparra' im Vergleich |
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Der Vergleich macht Sie sicher
| Die ‚caparra' hat gegenüber dem ‚acconto' einen entscheidenden Vorteil: Sie
können die geleistete Geldsumme bei Nichterfüllung des Gastes ohne weiteres
einbehalten. Somit ist zumindest ein Teil des entstandenen Schadens gedeckt! |
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Vorbeugen ist besser als Heulen
Eine Stornoregelung bei Beherbergungs- und Restaurantbetrieben sorgt für klare
Verhältnisse. Durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Gast im Vorhinein
ersparen Sie sich langwierige Prozesse um Ihr Recht im Nachhinein.

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| Wichtig: Die schriftliche
Vereinbarung sollte immer in zweifacher Ausfertigung
vorhanden sein. Hotelier bzw. Gastwirt und Gast sollten je
ein Exemplar der Vereinbarung erhalten. |
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Praktisch in der Praxis
So vereinbaren Sie als Beherbergungsbetrieb eine Stornoregelung:


So vereinbaren Sie als Restaurantbetrieb eine Stornoregelung:


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Empfehlung:
Der Prozentsatz, welcher bei einer Abbestellung vom
Besteller zu bezahlen ist, kann frei vereinbart werden. Er
sollte aber 70 Prozent des Preises nicht überschreiten. |
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