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Hilfe, der Gast kommt nicht
Stornierung, Nichtankunft, Abbestellung im Restaurant: Bereits bei der Buchung oder Reservierung im Restaurant kann man sich davor schützen. Wir zeigen wie’s geht.
,Caparra' bzw. ,Angeld zur Bestätigung'
Rechtliche Handhabung von ,Caparra confirmatoria'/Angeld
Die „caparra“ bzw. das „Angeld zur Bestätigung“ ist eine im Voraus vom Gast gezahlte Geldsumme. Bei Stornierung, Nichtankunft oder vorzeitiger Abreise oder bei Abbestellung der bestellten Speisen und Getränke kann diese Geldsummer vom Hotelier oder Gastwirt als Schadenersatz einbehalten werden.

Aber Achtung: Wenn Sie Ihre Verpflichtungen (z.B. durch Überbuchung) nicht erfüllen, kann der Gast das Doppelte der geleisteten ‚caparra' zurückverlangen!

Steuerliche Handhabung von ,Caparra confirmatoria'/Angeld
Die ,caparra confirmatoria' ist eine Sicherstellung und unterliegt somit nicht der Mehrwertsteuer. Deshalb braucht bei Erhalt einer ,caparra' kein Steuerbeleg ausgestellt werden und auch im MwSt-Tagesinkassobuch wird der entsprechende Betrag nicht eingetragen. Nur bei ordentlicher Buchhaltung muss der kassierte Betrag als Verbindlichkeit gegenüber dem Gast verbucht werden.
Bei Abreise des Gastes ist der Steuerbeleg über den Gesamtbetrag der Dienstleistung (inklusive ,caparra') auszustellen und im MwSt-Tagesinkassobuch einzutragen. Die Verrechnung der ,caparra' wird nur als Information auf dem Steuerbeleg vermerkt, ebenso der zu zahlende Differenzbetrag. Nur bei ordentlicher Buchhaltung muss die Verrechnung und das Inkasso des Restbetrages entsprechend verbucht werden, während es bei vereinfachter Buchhaltung genügt, den Gesamtbetrag im MwSt-Tagesinkassobuch einzutragen.
Bei Stornierung, Nichtankunft oder vorzeitiger Abreise des Gastes kann diese Geldsumme vom Hotelier als Schadenersatz einbehalten werden, muss aber nicht als MwSt-pflichtiger Erlös verbucht werden, unabhängig davon ob man die vereinfachte oder ordentliche Buchhaltung führt.

Praktisch in der Praxis
So vereinbaren Sie als Beherbergungsbetrieb eine ‚caparra' bzw. ein ‚Angeld zur Bestätigung':

‚Caparra' Beherbergung deutsch
‚Caparra' Beherbergung italienisch
‚Caparra' Beherbergung englisch
‚Caparra' Beherbergung französisch

Empfehlung:
Bei einer Woche Aufenthalt:
Preis für eine Übernachtung multipliziert mit der Anzahl der Personen

Bei zwei Wochen Aufenthalt:
Preis für zwei Übernachtungen multipliziert mit der Anzahl der Personen.

So vereinbaren Sie als Restaurantbetrieb eine ‚caparra' bzw. ein ‚Angeld zur Bestätigung':

‚Caparra' Restaurant deutsch
‚Caparra' Restaurant italienisch
‚Caparra' Restaurant englisch
‚Caparra' Restaurant französisch

Empfehlung:
Die Höhe der ‚caparra' bzw. des ‚Angelds zur Bestätigung' sollte 30 % des vereinbarten Gesamtpreises für die bestellten Speisen und Getränke betragen.
‚Acconto' bzw. ‚Anzahlung'

Rechtliche Handhabung von Acconto/Anzahlung
Beim ‚acconto' kann im Gegensatz zur ‚caparra' die Geldsumme bei Stornierungen, Nichtankunft oder vorzeitiger Abreise der Gäste, bei Abbestellung der bestellten Speisen und Getränke von Ihnen als Hotelier und Gastwirt nicht ohne weiteres einbehalten werden. Sie müssen die geleistete Anzahlung zurückzahlen und in Folge Schadenersatz verlangen.

Steuerliche Handhabung von Acconto/Anzahlung
Acconti unterliegen immer der Mehrwertsteuer, weshalb bei Erhalt unbedingt ein Steuerbeleg auszustellen und im Tagesinkassobuch einzutragen ist. Bei Abreise des Gastes werden auf dem Steuerbeleg alle erbrachten Leistungen angeführt, vom Gesamtbetrag wird jedoch das Acconti abgezogen und somit der Differenzbetrag direkt auf dem Steuerbeleg ausgewiesen. Empfehlenswert ist es, dabei auch die Nr. des seinerzeit für das Acconto ausgestellten Steuerbeleges anzuführen. Im MwSt-Tagesinkassobuch wird nur mehr der Differenzbetrag (Gesamtbetrag minus Acconto) eingetragen.
‚Acconto' - ‚Caparra' im Vergleich

Der Vergleich macht Sie sicher
Die ‚caparra' hat gegenüber dem ‚acconto' einen entscheidenden Vorteil: Sie können die geleistete Geldsumme bei Nichterfüllung des Gastes ohne weiteres einbehalten. Somit ist zumindest ein Teil des entstandenen Schadens gedeckt!
Die Stornoregelung

Vorbeugen ist besser als Heulen
Eine Stornoregelung bei Beherbergungs- und Restaurantbetrieben sorgt für klare Verhältnisse. Durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Gast im Vorhinein ersparen Sie sich langwierige Prozesse um Ihr Recht im Nachhinein.

Wichtig: Die schriftliche Vereinbarung sollte immer in zweifacher Ausfertigung vorhanden sein. Hotelier bzw. Gastwirt und Gast sollten je ein Exemplar der Vereinbarung erhalten.

Praktisch in der Praxis
So vereinbaren Sie als Beherbergungsbetrieb eine Stornoregelung:

Stornoregelung Beherbergung deutsch
Stornoregelung Beherbergung italienisch
Stornoregelung Beherbergung englisch
Stornoregelung Beherbergung französisch

So vereinbaren Sie als Restaurantbetrieb eine Stornoregelung:

Stornoregelung Restaurant deutsch
Stornoregelung Restaurant italienisch
Stornoregelung Restaurant englisch
Stornoregelung Restaurant französisch


Empfehlung:
Der Prozentsatz, welcher bei einer Abbestellung vom Besteller zu bezahlen ist, kann frei vereinbart werden. Er sollte aber 70 Prozent des Preises nicht überschreiten.

Tel. 0471 317 700
Fax 0471 317 701
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